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Google Webmaster Richtlinien


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Was sind die Google Webmaster Richtlinien?

Gemäß der allgemeinen Definition umfassen die Google Webmaster Richtlinien eine Sammlung von Guidelines zur Optimierung von Webseiten. Google gibt mit diesem Richtlinienkatalog Vorgaben, an die sich Webmaster halten sollten. Denn auf den Verstoß gegen die Richtlinien folgt die Abstrafung durch die Suchmaschine in Rahmen einer verschlechterten Platzierung in den Suchergebnissen. In schweren Fällen besteht ferner die Möglichkeit der Entfernung der gesamten Seite aus dem Index.

 

Warum gibt es Richtlinien von Google für Webmaster?

Weil Qualität den entscheidenden Unterschied macht:

Als Gatekeeper digitaler Informationen stellt Google Wissen gebündelt zur Verfügung und beeinflusst zudem den Traffic von Webseiten. Um weiterhin relevantere und hochwertigere Ergebnisse als andere Suchmaschinen zu garantieren, dienen die Google Richtlinien für Webmaster als einheitliches Regelwerk für Betreiber von Websites. Webmaster sind damit zur Bereitstellung von Webseiten mit einer hohen Qualität gezwungen. Anderenfalls müssen sie Abstrafungen von der Suchmaschine befürchten.

Die gleichen Regeln für alle:

Sofern eine Webseite in den Suchergebnissen von Google ranken möchte, muss sie die Webmaster Richtlinien konsequent einhalten. Mit diesen Guidelines optimiert die Suchmaschine die Indexierung von Webseiten. Gleichzeitig geht aus den Vorgaben hervor, welche Handlungen als Verstoß gewertet werden.

Die Google Webmaster Richtlinien dienen der automatisierten Identifikation von Täuschungsversuchen, Manipulationen und Spam, damit der Nutzer bei seiner Suche nicht auf diese Inhalte trifft.

Sie sind von einer Abstrafung betroffen? Wir helfen Ihnen: Hilfe bei Google Penalty

Welche Google Webmaster Richtlinien gibt es und wann sind diese erfüllt?

Die Guidelines betreffen das Design, den Content und technische Aspekte einer Seite. Die Auflistung dieser Vorgaben gliedert sich dabei in zwei Teilbereiche:

  • Allgemeine Guidelines (Best Practices)
  • Qualitätsrichtlinien (Beschreibung von typischen Manipulationsversuchen)

Die Information und der Mehrwert stehen an erster Stelle

Nutzertäuschung und eine zu starke Ausrichtung auf die Suchmaschinenoptimierung zur Verbesserung des Rankings schaden der Qualität der Webseite. Google unterstützt Seiten, die den Besucher und somit nicht die Suchmaschine in das Zentrum ihrer Maßnahmen stellen. Bietet eine Webseite:

  • eine gute Usability mit einer einheitlichen Struktur
  • nutzerzentrierten Content
  • angemessene Linkstruktur

dann besteht gemäß den Google Webmaster Richtlinien kein Anlass zur Abstrafung. Damit steht dem Ranking der Domain, also der Platzierung in den Suchergebnissen, nichts im Wege.

Wie lässt sich die Einhaltung der Google Webmaster Richtlinien prüfen?

Mithilfe der Google Search Console (ehemals Google Webmaster Tools) ist die Überwachung einer Seite möglich. Ein textbasierter Browser erlaubt die Prüfung aller Funktionen einer Webseite. Dabei ist die Indexierung durch einen Bot zu kontrollieren. Zudem empfiehlt sich die Nutzung einer Textdatei des Typs robots.txt, um Inhalte festzulegen, die auf der Website gescrollt werden können.

Was zählt zu den allgemeinen Maßnahmen der Google-Richtlinien?

Die allgemeingültigen Guidelines für Webmaster enthalten Tipps, um das Finden, Indexieren und Platzieren von Webseiten zu unterstützen.

1. Auffindbarkeit

Damit Google eine Seite findet, ist ein Link von einer bereits indexierten Webseite notwendig. Dieser Link enthält bestenfalls ein Alt-Attribut.

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Indexierung über die Google Search Console manuell vorzunehmen.

Außerdem ist es sinnvoll, eine XML-Sitemap einzureichen, damit Google einen guten Überblick über Seite hat.

Die Suchmaschine betont zudem eine angemessene Anzahl von Verlinkungen.

Grundsätzlich sollte jede Seite einer Domain durch mindestens einem Link erreichbar sein. Damit haben es die Crawler beim Indexieren einfacher. Außerdem sind alle ausgehenden Links auf Fehler zu überprüfen.

2. Usability

Die klare Navigation und die einheitliche Gestaltung aller Unterseiten steigern die Usability einer Webseite. Denn Google erkennt eine Seite leichter, wenn sie relevante und definierte Informationen liefert.

Zudem stellen die Richtlinien Vorgaben, welche eine optimierte Ladezeit und Nutzbarkeit der Website über mobile Endgeräte betreffen.

Die Nutzerfreundlichkeit entsteht zudem über eine eindeutige Seitenhierarchie.

Dabei ist die Abrufbarkeit der Seite unter HTTPS zu beachten.

3. Verarbeitung

Damit die Indexierung durch Google gelingt, müssen die wichtigsten Inhalte als Text formuliert werden.

Bilder und Bilddateien gilt es, mithilfe von Alt-Attributen zu optimieren.

Zudem spricht die Suchmaschine Empfehlungen zur Sichtbarkeit der Elemente auf der Seite aus und zeigt auf, wie sich Probleme bei der Indexierung vermeiden lassen. Das umfasst beispielsweise die Nutzung von gültigem HTML.

Zudem sollte geprüft werden, dass eine Website in unterschiedlichen Browsern korrekt angezeigt wird.

Was besagen die Qualitätsrichtlinien von Google?

Taktiken, die häufig zur Täuschung von Google genutzt werden, fasst Google in den Qualitätsrichtlinien zusammen. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von Praktiken, die sowohl den Nutzer als auch die Suchmaschine irreführen und somit die Qualität der Ergebnisse negativ beeinflussen.

Durch die Deklarierung dieser Manipulationsversuche wird der sogenannten Black-Hat-SEO entgegengewirkt. Bei dieser SEO-Praktik kommt es zum bewussten Verstoß gegen die Guidelines, um eine bessere Platzierung zu erzielen. Einmal erkannt, führen diese Methoden daher zur direkten Abstrafung oder gar zur Löschung aus dem Index.

Google empfiehlt deshalb, die folgenden Techniken zu vermeiden.

1. Automatisch generierte Inhalte

Dabei handelt es sich um Texte, die ein Programm erstellt hat. Sie bieten dem Nutzer keinen Mehrwert, da ihr Sinn unter der zu starken Fokussierung auf Keywords leidet.

2. Irreführende Weiterleitungen

Das betrifft die Überführung von Nutzern auf themenfremde URLs.

3. Teilnahme an Linktauschprogrammen

Die Akquise, der Kauf oder der exzessive Austausch von Links bis hin zur Erstellung von unnatürlichen Links im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung widerspricht den Richtlinien von Google und wird daher abgestraft.

4. Cloaking

Trifft der Googlebot auf andere Inhalte auf der Webseite als ein Nutzer, liegt ein Verstoß gegen die Qualitätsrichtlinien vor. Dies ist der Fall, sofern Content beispielsweise erst über Bezahlung oder Anmeldung bereitgestellt wird.

Diese Praktik entspricht dem Vorgehen beim Cloaking. Während Google Texte oder Links ausgespielt bekommt, werden sie Nutzern vorenthalten.

6. Brückenseiten

Hierbei handelt es sich um Unterseiten auf einer Domain, die für ein Keyword ranken sollen und nur auf den Googlebot ausgerichtet sind. Sie leiten den Nutzer auf eine andere Seite weiter.

7. Kopierter Content

Plagiate sind bei Google ungern gesehen. Gestohlene Inhalte von anderen Seiten bieten dem Besucher grundsätzlich keinen Wert.

8. Teilnahme an Affiliate-Programmen ohne ausreichenden Mehrwert

Dies betrifft insbesondere Webseiten aus dem Affiliate-Netzwerk ohne originäre Inhalte.

9. Laden von Seiten mit irrelevanten Keywords

Diese SEO-Praktik liegt vor, sofern ein übermäßiger Gebrauch überflüssiger Keywords ohne Relevanz zu erkennen ist.

10. Erstellen von Webseiten mit schädlichen Funktionen

In diese Sparte fallen alle Black-Hat-Maßnahmen einschließlich der Installation von Malware, Einfügen unerwünschter Dateien bei einem Download, Phishingversuchen, Viren oder Trojanern.

11. Missbrauch von Rich-Snipped-Markup

Dabei handelt es sich um die missbräuchliche Einbindung von Markups, um Rich Snippets zu erzeugen. Anwender der Methode bewerben beispielsweise Events in den Markups, obwohl sie keine Veranstaltungen sind.

12. Senden von automatisierten Anfragen

Sofern keine ausdrückliche Bestätigung zum Versenden automatisierter Anfragen vorliegt, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Google Webmaster Richtlinien.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, wenn ein Konkurrent gegen die Vorgaben verstößt?

Wer auf einer Webseite Spam, bezahlte Links oder Malware entdeckt, kann einen Bericht an die Google Search Console senden. Unabdingbar bei dieser Meldung sind Belege, die den Verstoß gegen die Richtlinien darlegen.

Was ist zu tun, wenn die eigene Domain gegen die Google Webmaster Richtlinien verstößt?

Bei Verstoß gegen die Google Webmaster Richtlinien erfolgt eine Benachrichtigung durch die Google Search Console. Mit dieser Meldung erhält der Betreiber der Seite Informationen zur Art und zum Umfang der verstoßenden Maßnahmen. In diesem Fall sollten Webmaster über den sogenannten Reconsideration Request mit Google in Verbindung treten und einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen.

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