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Reconsideration Request / Reinclusion Request


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Was ist ein Reconsideration Request / Reinclusion Request?

Wurde Ihre Webseite aus dem Suchmaschinen-Index gelöscht, haben Sie die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme zu beantragen. Dieser Antrag auf Wiederaufnahme wird als Reconsideration Request bzw. Reinclusion Request bezeichnet. Auch wenn die erstgenannte Bezeichnung aktueller ist, werden beide oft synonym verwendet. Der Antrag kann über die Google Search Console gestellt werden.

Gründe für einen Ausschluss aus dem Suchmaschinenindex

Die häufigsten Gründe sind schwere Verstöße gegen die Richtlinien der Suchmaschinen. Die Bestrafung aufgrund der Verstöße wird als Penalty bezeichnet. Mögliche Ursachen sind z.B.:

– unnatürliche Backlinkstruktur, z.B. durch zahlreiche Links aus Linkfarmen oder harte Linktexte

– qualitativ minderwertiger Inhalt

– Keyword-Spam

versteckte Inhalte

Cloaking

Die Penalty kann manuell oder automatisch erfolgen. Automatisch bedeutet, dass die Verstöße durch den Suchmaschinenalgorithmus erkannt werden (z.B. durch das Panda-Update, das Pinguin-Update oder das Phantom-Update). Bei einer manuellen Abstrafung erhalten Sie über die Google Search Console eine Mitteilung, dass Sie gegen die Qualitäts-Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen haben. Eine Reconsideration Request können Sie nur stellen, wenn Sie eine manuelle Abstrafung erhalten haben.

Es können unterschiedliche Webseiten-Bereiche durch die Penalty betroffen sein, von der gesamten Website über einige Unterseiten bis hin zu bestimmten Keywords. In der Mitteilung zur manuellen Abstrafung erhalten Sie einen Hinweis und Beispiele darauf, auf welche Verstöße sich die Abstrafung bezieht.

Was ist beim Reconsideration Request zu beachten?

Im Gegensatz zur automatischen Abstrafung wirkt sich die manuelle Maßnahme nicht sofort aus. Ein Rankingabfall bzw. ein Ausschluss aus dem Index benötigt einige Zeit. Sie sollten dennoch so schnell wie möglich handeln, immerhin hat Google schon “persönlich” negative Merkmale im Onpage– oder Offpage-Bereich Ihrer Seite bemerkt und gibt Ihnen mit der Meldung noch eine Chance, Ihre Fehler zu beheben.

Reconsideration Request zur Wiederaufnahme in Suchergebnisse stellen1. Gründe einer manuellen Abstrafung erkennen

Zunächst müssen Sie jedoch genau überprüfen, worauf die manuelle Maßnahme zurückzuführen ist. In der Search Console gibt es konkrete Hinweise dazu.

2. Behebung und Optimierung negativer Kriterien

Wie genau diese sind, hängt vom Verstoß ab. Es ist z.B. möglich, dass mit dem Grund zugleich die betroffene URL angegeben wird. Nur wenn Sie die Fehler genau identifizieren, können Sie sie auch komplett beheben und auf eine schnelle Rücknahme der manuellen Maßnahme hoffen.

3. Reconsideration Request begründen und absenden

Sind Sie der Meinung, Sie haben alle Gründe, die zur Abstrafung geführt haben, beseitigt, folgen Sie den Anweisungen in der Search Console unter “Manuelle Maßnahmen”.

Dort werden Sie auch aufgefordert, den Reconsideration Request zu begründen. Hier reicht in der Regel eine kurze Beschreibung, was zum Ausschluss aus dem Index geführt hat und wodurch das geschehen ist, z.B. unnatürlicher Linkaufbau durch einen externen Dienstleister. Anschließend beschreiben Sie, was Sie unternommen haben, um diesen Verstoß zu korrigieren.

4. Bei Ablehnung erneute Korrektur und Reconsideration Request

Wird Ihr Antrag auf Wiederaufnahme in den Index abgelehnt, haben Sie erneut die Möglichkeit, die Fehler zu beheben und wieder einen Reconsideration Request zu stellen. Einschränkungen zur Häufigkeit der Antragstellung gibt es nicht, d.h. es gibt keine maximale “Versuchsanzahl”. Sie sollten trotzdem versuchen, schon bei der ersten Korrektur die Fehler komplett zu beseitigen, damit die manuelle Maßnahme so schnell wie möglich aufgehoben wird.

Weiterführende Informationen: Hinweise von Google zum Vorgehen beim Antrag auf Wideraufnahme in die SERPS

Matt Cutts: What should be included in a proper reconsideration request?

Wie lange dauert die Wiederaufnahme?

Die Rückmeldung von Google kann zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern und ist vom Umfang der manuellen Maßnahme abhängig sowie davon, wie viele Webseitenbetreiber im gleichen Zeitraum einen Antrag gestellt haben. Handelt es sich um eine Abstrafungswelle, z.B. zu massenhaften Verstößen aufgrund unnatürlicher eingehender Links, dann wird sich die Bearbeitung mit Sicherheit länger hinziehen. Einen rechtlichen Anspruch auf die Wiederaufnahme gibt es aber nicht.

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