Skip to main content

Newsletter: Rechtliches zu Einwilligung, Abmeldung und mehr

  • Händlerbund


PDF herunterladen

So geht rechtssichere E-Mail-Werbung

Werbung via E-Mail ist einfach und kostengünstig, daher greifen viele Online-Händler auf Newsletter oder personalisierte Werbe-E-Mails zurück. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten, um in keine Abmahnfalle zu geraten.

Newsletter sind effektiv und können mit wenig Aufwand viele Menschen erreichen. So kann auf Angebote oder neue Artikel aufmerksam gemacht werden. Das wichtigste Gebot dabei ist allerdings: Newsletterversand nur mit Einwilligung.

Newsletter: Rechtliches zu Werbe-E-Mails

Denn ein Newsletter gilt als Werbe-E-Mail und ein Versand ohne Einwilligung stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Denn hier heißt es, dass es sich um eine unzumutbare Belästigung handelt, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Die Einwilligung muss durch eine ausdrückliche Handlung erfolgt sein, also etwa durch das Abhaken einer Box. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es sich wirklich um die Person der zugehörigen Mail-Adresse handelt, bietet sich die Double-Opt-In-Lösung an. Hier wird eine E-Mail mit einem Aktivierungslink versehen, den der Kunde anklicken muss. Erst dann wird die E-Mail-Adresse in die Verteilerliste aufgenommen.

Händlerinnen und Händler sollten auch bei Informations- oder Gruß-E-Mails aufpassen. Auch wenn Weihnachtsgrüße nett gemeint sind: In der Regel handelt es sich hier um Werbung, bei der es eine vorherige Einwilligung bedarf. Die Aufforderung, nach dem Kauf eine Bewertung abzugeben, fällt ebenfalls unter die Regelung und ist einwilligungspflichtig. Außerdem müssen Kunden immer eine einfache Möglichkeit haben, der Einwilligung im Nachhinein zu widersprechen. Hier bietet sich die Lösung über einen Link in der E-Mail an.

Werbung ohne Einwilligung?

Wie in der Juristerei so üblich, gibt es keine Regel, ohne Ausnahme. Und so existieren doch Fälle, in denen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung möglich ist. Bei der sogenannten Bestandskundenwerbung. Demnach ist eine unzumutbare Belästigung bei Werbe-E-Mails nicht anzunehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens muss der Unternehmer, also der Online-Händler, die E-Mail-Adresse des Kunden über eine Bestellung im Online-Shop erhalten haben. Daher auch der Begriff „Bestandskunde“. Es reicht also nicht aus, dass ein Verbraucher lediglich ein Kundenkonto angelegt hat, dann aber doch keine Bestellung getätigt hat.

Zweitens muss die Werbung für ähnliche Ware oder Dienstleistung erfolgen. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist diese Voraussetzung eher streng auszulegen. Von ähnlichen Produkten kann man beispielsweise sprechen, wenn es sich um Zubehör für das bereits gekaufte Produkt handelt.

Auch wenn es keiner Einwilligung bedarf, muss der Händler drittens darauf achten, dass der Kunde vorher nicht explizit der Verwendung der E-Mail-Adresse widersprochen hat. Damit er dazu überhaupt die Chance hatte, muss er zuvor darauf hingewiesen worden sein, dass seine E-Mail-Adresse zum Versand von Werbe-E-Mails genutzt wird.

Und zu guter Letzt muss der Kunde auch im Nachhinein noch die Möglichkeit haben, der Werbung zu widersprechen. Zum Beispiel durch einen Link in der E-Mail.

Auch die DSGVO spielt eine Rolle für Newsletter: Abmeldung, Versand und Datenspeicherung

Wenn personenbezogene Daten, wie E-Mail-Adressen, erhoben werden, darf natürlich auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht aus dem Auge gelassen werden. Bei der Speicherung der E-Mail-Adresse muss der Kunde somit darüber aufgeklärt werden, zu welchem Zweck die Daten gespeichert werden.

Werden die Voraussetzungen der Bestandskundenwerbung nicht eingehalten, liegt also neben einem Verstoß gegen das UWG auch ein Datenschutzverstoß vor.

Bei Verstößen drohen im schlimmsten Fall eine Abmahnung und Unterlassungsansprüche. Wenn gegen die DSGVO verstoßen wird, können auch Datenschutzbehörden einschreiten und gegebenenfalls Bußgelder verhängen.

Der Händlerbund hilft!

Online-Händler müssen eine Menge beachten und Entwicklungen im rechtlichen Bereich verfolgen. Der Händlerbund steht Dir bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Du Dich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheidest, erhältst Du mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von zwei Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Deiner Wahl. Jetzt informieren!

Über die Autorin:

Hanna Hillnhütter verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium, mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Titelbild © Visual Generation / stock.adobe.com

Keine Kommentare vorhanden


Hast du eine Frage oder Meinung zum Artikel? Schreib uns gerne etwas in die Kommentare.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Jetzt den SEO-Küche-Newsletter abonnieren

Ähnliche Beiträge

Titelbild Auto Complete

So gefährdet Google-Autocomplete euren Ruf

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 20.09.2023

Google Autocomplete: Die versteckte Gefahr für Euren Online-Ruf! Unvorteilhafte Autocomplete-Vorschläge zu Eurer Marke können das Bild beeinflussen, das Menschen von Euch haben, und wie sie deren Meinung formen könnten. Die Autovervollständigungs-Funktion von Google mag für Nutzer praktisch sein, doch für Unternehmen und Privatpersonen birgt sie ein erhebliches Risiko für das […]

DIN

Die SEO-Küche beantragt eine DIN-Spezifikation für SEO

  • rainer winkler
  • von Rainer
  • 05.09.2023

Klarheit und Transparenz sind wichtige Eigenschaften für Dienstleister in der Beratung. Aus diesem Grund freut es uns besonders, mit unserem Antrag einer DIN-Spezifikation mit dem Titel „Prozessdefinition für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Websites“ einen weiteren Schritt in Richtung Qualität im Markt zu gehen. Was ist eine DIN-SPEC? Eine DIN-SPEC (DIN-Spezifikation) […]

Domain SEO Tipps

Gibt es SEO-Domains? So wichtig ist die Domain für das Ranking

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 31.08.2023

Domain-SEO: Die Bedeutung der URL für Google Die Qualität des Inhalts, die Benutzerfreundlichkeit der Seite und das Backlink-Portfolio sind nur einige der vielen Kriterien, die Google verwendet, um die Platzierung von Websites in den Suchergebnissen zu bestimmen. Für kommerzielle Online-Projekte ist eine hohe Position in den Suchergebnissen essentiell, da die […]

Browser Cache loeschen

Was bedeutet Cache leeren?

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 18.08.2023

Das passiert in eurem Browser und Computer, wenn ihr den Cache löscht Euer Browser lädt immer langsamer und allgemein wird der Computer immer träger? Hier wird oft dazu geraten, den Cache zu leeren und damit unnötige Dateien zu löschen. Doch was bedeutet Cache leeren eigentlich? Ein Cache ist in der […]

Google alter Content behalten

Google: Was tun mit altem Content mit wenig Views?

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 11.08.2023

Sollte man alte Inhalte irgendwann löschen? Google schätzt aktuelle Beiträge und frischen Content, doch das bedeutet nicht, dass ältere Inhalte im Suchalgorithmus immer benachteiligt werden und daher nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden sollten. Google hat via Twitter (bzw. X) durch Danny Sullivan von Google Search Liaison klargestellt, dass das […]

Google Easter Eggs Titelbild

Im Browser Solitär oder Pac Man spielen? Wir zeigen die Google Easter Eggs

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 03.08.2023

Das sind die besten Google Easter Eggs Dass der Internetriese Google bzw. Alphabet auch Humor hat, sieht man eher an den kleinen Dingen wie versteckten Easter Eggs in den Suchergebnissen. Für diejenigen, die sich fragen, was ein „Easter Egg“ in diesem Zusammenhang ist – nein, es geht nicht um die […]