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Update Datenschutz: Cookies, Einwilligung und Änderung bei Bußgeldern

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Welche praktischen Änderungen gibt es zurzeit eigentlich im Bereich Datenschutz? Das zeigen wir im Beitrag.

Ach, der Datenschutz. Dieses Themengebiet ist für alle Unternehmer wichtig, und ganz besonders nochmal für diejenigen, die im E-Commerce tätig sind. Nicht nur spielt das Datenschutzrecht in vielen Bereichen eine Rolle – vom „Cookie-Banner“ bis zur Anstellung von Mitarbeitern – es passiert hier auch ständig etwas Neues. Wir geben einen Überblick über aktuelle, wichtige Entwicklungen.

Werbung: Dürfen es Cookies oder eine Einwilligung sein?

Cookies werden für alle erdenklichen Situationen eingesetzt, in denen es darum geht, den Nutzer eines Dienstes wiederzuerkennen. Etwa für das Tracking zur Reichweitenmessung. Was aber, wenn man diese Technologie dazu einsetzen möchte, Besucher einer Website wiederzuerkennen, um ihnen einen Rabatt auszuspielen? Mit so einem Fall befasste sich kürzlich das Oberlandesgericht Köln. Erstbesuchern der Website wurde hier ein befristeter Rabatt angezeigt. Einer der Knackpunkte: Löschte der Besucher zwischenzeitlich die Cookies oder nutzte ein anderes Gerät, konnte er von einem vergleichbaren Rabatt auch außerhalb der ursprünglichen Frist profitieren. Wer das nicht weiß, mag einen Zeitdruck verspürt haben, der insofern aber nicht gerechtfertigt wäre. Die konkrete Konstellation bewertete das Gericht als irreführend.

Dass es für Werbung per E-Mail grundsätzlich der Einwilligung des Empfängers bedarf, das ist ein alter Hut. Dass Empfänger ihrer Einwilligung oder der Werbung widersprechen können und dann keine Werbung mehr erhalten dürfen, auch. Was aber, wenn der Empfänger einen anderen technischen Weg wählt, den Widerspruch auszuüben, als ihn der Versender vorgesehen hat? In einem Fall vor dem Amtsgericht München widersprach der Empfänger per E-Mail. Das werbende Unternehmen reagierte mit dem Hinweis, dass er seine Einwilligung ganz einfach im Kundenverwaltungssystem vornehmen könne. Das tat er genauso wenig, wie das Unternehmen damit aufhörte, ihm werbliche E-Mails zu senden. Schließlich hatte er die Einstellungen eben nicht geändert, seine Einwilligung würde also wohl weiter bestehen bleiben. Oder? Fehlanzeige. Der Widerspruch ist formlos möglich und durfte insofern auch per E-Mail erfolgen. Die Verwaltung von Kundendaten könne nicht auf den Kunden abgewälzt werden, so das Gericht.

Datenschutz Updates
Auch im Datenschutz hat sich im August einiges getan.

Cookie-Banner und Consent-Tools sind und bleiben ein Thema, aus praktischen wie aus diversen rechtlichen Gründen. Manchmal kommen beide Aspekte zusammen: Etwa dann, wenn es um die (rechtskonforme) Gestaltung dieser Banner geht. Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb geht bei 18 verschiedenen Datenschutzaufsichtsbehörden gegen die Banner von mehr als 200 Websites vor – vor allem wegen sogenannter Dark Patterns, mit denen Nutzer zu bestimmten Entscheidungen veranlasst werden sollen.

Womöglich aber könnten viele Websites künftig ohne die aufploppenden Hinweise auskommen, die bei vielen Nutzern nicht sehr beliebt sind. Das TTDSG sieht seit Dezember 2021 auch PIMS vor, zentrale Dienste zum Management von Einwilligungen. Zur im Gesetz vorgesehene Verordnung mit näheren Details soll es bald einen ersten Entwurf geben. Details sind noch unklar, womöglich lassen sich auf Basis der gesetzlichen Möglichkeit aber auch bald praktische Lösungen servieren.

Behörden prüfen Auftragsverarbeitungsverträge und Änderung bei Bußgeldbemessung

Websites werden häufig über externe Webhoster betrieben. Zwischen Website-Betreiber und Hoster müssen dabei in der Regel Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen werden. Die wiederum müssen – natürlich – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ob das in der Praxis auch der Fall ist, prüfen nun mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden, unter anderem in Berlin, Niedersachsen und Bayern.

Kommt es hier zu Verstößen, kann ein Bußgeld fällig werden. Aber wie hoch wäre das wohl? Hierzu gibt es in Deutschland bisher ein Bußgeldberechnungskonzept der Datenschutzkonferenz – das sich auch schon einiger Kritik ausgesetzt sah. Mittelfristig dürfte es jedoch ohnehin abgelöst werden: Der Europäische Datenschutzausschuss EDSA hat Leitlinien vorbereitet, die EU-weit für eine einheitliche Praxis sorgen sollen. Es gibt bereits einen ausdifferenzierten Entwurf, die Veröffentlichung der Endfassung steht aber noch aus.

Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Aber auch die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen außerhalb der Website ist oft nicht einfach. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!

Über den Autor

Melvin Dreyer ist seit Mitte 2018 als juristischer Fachredakteur für den Händlerbund tätig. Während er sich im Studium besonders mit Steuerrecht auseinandergesetzt hat, berichtet und berät der Diplom-Jurist nun regelmäßig zu rechtlichen Neuigkeiten und Fragestellungen rund um E-Commerce, IT- und Europarecht.

Titelbild © Arcady / stock.adobe.com

Beitragsbild © Mediaparts / stock.adobe.com

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