Die Tipps vom Händlerbund:
Bilder werten jede Homepage auf. Selten verfügen die Betreiber von Seiten allerdings über die notwendigen Ressourcen, Bilder selbst zu erstellen. Beliebt ist daher die Verwendung fremder Werke. Hier sollte man allerdings besonders aufmerksam sein, denn einfach so darf man fremde Bilder in den wenigstens Fällen verwenden.

Das Eigentum am Bild
Bevor es zum eigentlichen Knackpunkt, dem Kennzeichnen fremder Bilder kommt, zunächst ein kleiner Einstieg ins Urheberrecht: Das Urhebergesetz (UrhG) schützt die Rechte des Urhebers. Im Falle von Bildern ist der Urheber zum Beispiel der Fotograf oder Grafikdesigner. Das Urheberrecht entsteht automatisch, muss also anders als das Patent oder die Marke nicht gesondert angemeldet werden.
Ist man Urheber eines Bildes, so kann man anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Bei der Erteilung des Nutzungsrechts – auch Lizenz genannt – handelt es sich um einen Vertrag. In diesem Vertrag können Urheber und Nutzer regeln, wie das Bild verwendet werden darf.
Neben der Verfügung des Nutzungsrechts, steht dem Urheber außerdem noch das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft zu. Das bedeutet nix anderes, als das der Urheber bestimmen kann, ob das Bild mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Dies Art der Nennung ergibt sich häufig aus dem Linzenzvertrag.
Lizenz und Urheberbezeichnung
Daraus ergibt sich also zum einen, dass fremde Bilder nicht einfach so verwendet werden dürfen. Zum anderen bestimmt der Urheber, wie und ob er genannt genannt wird. Findet man beispielsweise auf der Seite eines Künstlers oder Fotografen ein Bild, was man gern verwenden möchte, ist es unabdingbar, den Urheber vor der Verwendung zu kontaktieren. Das Bild ohne Nutzungsvereinbarung zu verwenden, ist keine Option. Solch eine Verwendung ist zum einen abmahnfähig und kann zum anderen außerdem auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nutzung von Plattformen
In der Realität wird es aber seltener der Fall sein, dass ein einzelner Urheber angeschrieben wird. Die meisten greifen auf Plattformen wie Shutterstock und Fotolia zurück. Diese haben in ihren Nutzungsbedingungen geregelt, wie der Urheber des Werkes anzugeben ist.
Gemäß den Nutzungsbedingungen verlangt Fotalia zum Beispiel folgende Nennung:
„© Name des Fotografen / Fotolia”
Shutterstock hingegen hätte es gern wie folgt:
„Name des Künstlers/Shutterstock.com“
Das Bildzitat
Doch: Was ist, wenn man über einen Online-Shop berichtet oder ein Instagrammer einen spektakulären Post abgesetzt hat? Viele greifen bei Berichten über solche und ähnliche Sachen auf Screenshots zurück. Dabei wird vom sogenannten Bildzitat Gebrauch gemacht.
Hier gilt es ganz besonders sorgfältig zu arbeiten. Anders als beim Zitieren aus einem Text, wo man im Rahmen des so genannten Kleinzitates kleine Auszüge wortwörtlich unter Angabe der Fundstelle benutzen darf, sieht das beim Bild etwas anders aus: Bei Bildern besteht nämlich gar nicht die Möglichkeit eines Kleinzitates. Um ein Bild zu zitieren, muss man es im Ganzen wiedergeben. Es handelt sich dabei also stets um ein sogenanntes Großzitat.
Großzitate sind per Gesetz grundsätzlich nur für wissenschaftliche Werke zugelassen. Nur in Ausnahmefällen darf ein BIldzitat außerhalb von wissenschaftlichen Werken verwendet werden und zwar dann, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Das bloße „Schaut mal, wie toll” stellt keinen besonderen Zweck dar. Unterstützt oder belegt das Bildzitat aber die eigenen Ansichten und Gedanken, steht einer Verwendung nichts im Weg. Dabei muss man sich aber die Frage stellen, ob es ausgerechnet dieses Bild sein muss:
Wird über einen bestimmten Post auf Instagram berichtet, der ein urheberrechtlich geschütztes Bild enthält, so kann man freilich nicht irgendeinen anderen Post nehmen. Es muss genau dieser Screenshot sein.
Berichtet man hingegen über das neueste iPhone, muss es kein bestimmtes Bild sein. Man kann jedes beliebige Bild des neuen Handys nehmen. Also muss man entweder ein eigenes Bild machen oder zum Beispiel ein passendes Bild aus einem Stock-Archiv nutzen.
Quellenangabe beim Bildzitat
Auch beim Bildzitat muss der Urheber und die Quelle des Bildes genannt werden. Auf vor allem wissenschaftlich angelegten Seiten findet man häufig Zitiervorschläge.
Bei Bildzitaten aus Online-Quellen bietet sich zur Nennung des Urhebers dessen Name oder Pseudonym und der Link zur Quelle an. Bei Zitaten aus Offline-Quellen müssen ebenfalls alle Angaben gemacht werden, um die Quelle wieder zu finden. Bei einem Buch also Titel, Autor, Auflage und Erscheinungsjahr.
Fazit
Um die Nennung des Urhebers kommt man bei der Nutzung fremder Bilder nicht herum. Hier muss genau auf die Lizenzvereinbarung geachtet werden. Bei Bildzitaten kommt außerdem zwingend noch die Quelle hinzu. Generell sollte man bei der Verwendung fremder Bilder nicht nur an die rechtlichen Konsequenzen denken: Bilderklau ist auch so keine schöne Sache. Man tritt damit die Leistung anderer schließlich mit Füßen.
Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr. Jetzt informieren!
Über die Autorin
Sandra May schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.
Titelbild © Mediaparts / Fotolia
Beitragsbild © Mediaparts / Fotolia
Beitragsbild © Thomas Reimer / Fotolia
Beitragsbild © M. Schuppich / Fotolia
Jannik
Eine Frage…was ist mit Banner-Bildern, die man bspw. auf seinen einzelnen Seiten zeigt? Bei euch jetzt das Bild ganz oben mit der Tomaten und den Icons von euch.
Muss ich das dann mit einem © aufs Bild markieren? Oder reicht das auf der Impressum-Seite als Quellenangabe der Bilder?
LG