Abmahngefahr fehlender Grundpreis
Spätestens mit dem Corona-Lockdown besannen sich die Menschen wieder mehr auf Selbstgemachtes. Vielerorts wurde die Zeit zu Hause genutzt für neue Nähprojekte oder die Herstellung der dringend benötigten Masken, die in vielen Bereichen eine zeitlang Mangelware waren. Leider hat sich der seit Langem für seine Abmahnungen berüchtigte Ido Verband nun diese Branche vorgenommen. Händler, die Stoffe, Wolle und anderes Handmade-Zubehör anbieten, mussten in den letzten Wochen mit unangenehmer Post rechnen.
Warum darf der Ido Verband abmahnen?
In Deutschland gibt es keine staatliche Aufsicht über Wettbewerbsverstöße. Der Anspruch, eine „unzulässige geschäftliche Handlung“ abzumahnen, steht vielmehr allen Mitbewerbern, rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, qualifizierten Einrichtungen sowie den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern zu. Der Ido Verband unterliegt dieser Erlaubnis.
Auch wenn es Betroffene in der Vergangenheit immer wieder versucht haben, gegen die Abmahnungen vorzugehen, hatte dies bisher keinen durchschlagenden Erfolg. Auch für die aktuellen Abmahnungen trägt der Ido Verband vor, dass ihm knapp 40 Händler aus dem Bereich Näh- und Strickbedarf sowie rund 70 Hobby- und Bastelartikel-Unternehmen angehören.
Worum drehen sich die aktuellen Abmahnungen?
In einem früheren Beitrag haben wir schon einmal über das Thema Grundpreise berichtet. Aktuell mahnt der Ido Verband die fehlenden Grundpreise bei Handmade-Händlern ab. Das sind beispielsweise folgende Produkte:
- Stoffe
- Wolle
- Garne und Bänder
- Bastelfarben
Diese Produkte werden nach Gewicht (z. B. Wolle), Länge (z. B. Garne), Volumen (z. B. Bastelfarben) oder Fläche (z. B. Stoffe) angeboten und benötigen dabei unbedingt auch einen Grundpreis nach folgendem Muster:
- Grundpreis 9,99 €/100 g
oder
- Grundpreis 9,99 € pro 100 ml
Besonders oft trifft es unserer Erfahrung nach Händler, die auf Amazon mit Strickware, insbesondere Wolle, handeln. Das ist bitter, denn dort kam es erst kürzlich zu Fehlern in der Darstellung und der Grundpreis wurde teilweise nicht angezeigt.
Für alle Händler, die grundpreispflichtige Händler im Angebot haben, heißt es nun: Angriff ist die beste Verteidigung. Also bitte rasch die Grundpreise mit dieser Anleitung ergänzen!
Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?
Auch wenn die Abmahnungen des Ido-Verbandes mit knapp 230 Euro recht günstig daher kommen, sollten sie nicht einfach bezahlt werden. Erst recht sollte auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
Der Händlerbund hilft!
Immer wieder gibt es Detailfragen, wie und wo der Grundpreis korrekt angegeben werden muss und wie diesbezüglich die Unterlassungserklärung zu gestalten ist. Da den rechtlichen Überblick zu behalten ist eine Herausforderung. Online-Händler sollten sich in rechtlichen Fragen daher von Experten wie dem Händlerbund helfen lassen. Diese übernehmen zum einen die Verantwortung für die Auskünfte und bieten zum anderen eine laufende Aktualisierung der Rechtstexte.
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Über die Autorin
Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Juristin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.
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