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Barrierefreies Internet


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Was ist barrierefreies Internet?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass sämtliche auf einer Website angebotenen Informationen und Funktionen für alle Besucher zugänglich sein müssen – unabhängig von ihrer jeweiligen körperlichen, geistigen oder technischen Situation. Dies gilt auch für extern abrufbare Daten, wie zum Beispiel Formulare, Bedienungsanleitungen usw.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?

Am 26. Oktober 2016 wurde die EU Richtlinie zu Barrierefreiheit im Internet (2016/2102) verabschiedet. Sie regelt den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen, wie etwa Behörden und Ämtern. Dementsprechend sind alle öffentlichen Einrichtungen der EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ihre Apps und Websites dahingehend anzupassen, dass ein barrierefreier Zugang in vollem Umfang gewährleistet ist. Hierfür müssen die Betreiber die vier Grundprinzipien der WCAG (Web-Content-Accessibility-Guidelines) berücksichtigen. Diese bilden die Basis der EU-Richtlinie für barrierefreies Internet und lauten wie folgt:

1. Wahrnehmbarkeit

Alle Bestandteile der Website müssen dem Nutzer so präsentiert werden, dass er sie unmissverständlich wahrnehmen kann.

2. Bedienbarkeit

Alle Bestandteile der Website müssen für den Nutzer bedienbar sein – egal, ob körperliche, geistige oder technische Einschränkung.

3. Verständlichkeit

Alle Bestandteile der Website müssen verständlich dargestellt und für den Nutzer einfach und eindeutig zu erfassen sein.

4. Robustheit

Alle Bestandteile der Website müssen von einer großen Auswahl assistiver Technologien interpretiert werden können.

Wem hilft die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet?

Die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet wurde am 23. September 2018 wirksam. Seither müssen alle Bestimmungen umgesetzt sein. Künftig stellt die Richtlinie den barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikation auf diversen Plattformen sicher. Allerdings gilt dies bislang noch nicht für alle Angebote – sondern nur für diejenigen, die für EU-Bürger besonders wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel Beratungsangebote in Bürger- und Sozialämtern oder aber die Dienste der Bundesagentur für Arbeit.

Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, für sich selbst zu sprechen und selbstständig auf Informationen und Dienste öffentlicher Stellenzuzugreifen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft geboten.

Barrierefreiheit Internet: Für wen ist die EU-Richtlinie verpflichtend?

Per Gesetz müssen alle öffentlichen Stellen im EU-Raum die Anforderungen an eine barrierefreie Online-Präsenz umsetzen. Darunter fallen nicht nur sämtliche Ebenen der Verwaltung – sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch kommunale Einrichtungen vor Ort – sondern auch Krankenhäuser und unterschiedliche Dienstleister wie beispielsweise die städtischen Verkehrsbetriebe.

Barrierefreies Internet: Was zeichnet eine barrierefreie Website aus?

Für Menschen mit Behinderung kann schon eine vermeintlich einfach aufgebaute Website voller Hürden und unüberwindbarer Hindernisse sein. Demzufolge sorgen vor allem Programmierung und Design für mehr Internet Barrierefreiheit. Eine barrierefreie Website verfügt über:

  • eine verständliche Informationsstruktur
  • eine klare Gliederung
  • einen logischen Aufbau

und ist mit einer Vielzahl von Internet-Browsern kompatibel. So wird sichergestellt, dass der Nutzer die Website auf verschiedensten Wegen ansteuern kann und sich hier immer und überall zurechtfindet.

Visuelle Besonderheiten bei Barrierefreiheit im Internet

Herkömmliche Websites werden vor allem visuell erfasst. Dabei gelangen optische Reize über das Auge zum Gehirn. Damit auch Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte einer Website wahrnehmen und verstehen können, gibt es eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen:

  1. Kontrastreiches Design: Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie eine angemessene Schriftgröße gehören zu den absoluten Basics für Barrierefreiheit im Internet. Davon profitieren nicht nur Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen (z.B. Rot-Grün-Schwäche oder Farbenblindheit), sondern auch Menschen mit einer altersbedingten Einschränkung des Sehvermögens – sprich ein Großteil der Bevölkerung ab 50.
  2. Implementierung assistiver Technologien: Ist die Sehbehinderung so groß, dass eine Website nicht mehr über die Augen “gelesen” werden kann, wird auf spezielle Vorleseprogramme, sogenannte Screen Reader, zurückgegriffen. Diese sind imstande, über den Quellcode den kompletten Inhalt einer Website auszulesen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Screen Reader im Vorfeld programmiert wird – und dass die Inhalte und Bilder auf den einzelnen Seiten so strukturiert sind, dass sie vom Vorleseprogramm verständlich wiedergegeben werden können.

Leider besteht aktuell noch keine Möglichkeit, Bilder und Grafiken mittels Screen Reader zu veranschaulichen. Deshalb müssen Inhalt und/oder Bedeutung des Bildes durch einen Alternativ-Text (kurz Alt-Text) beschrieben werden. Nur so erschließt sich der Sinn für das Vorleseprogramm und somit auch für den Nutzer. Sollten komplexe Beschreibungen erforderlich sein (z.B. bei Fotos oder Karikaturen) kann anstatt des Alt-Texts auch ein Description-Link implementiert werden. Dieser führt zu einer separaten Seite, auf welcher das Element ausführlich erläutert wird.

Der Vorteil: Auch Google sucht im Quellcode nach relevanten Textbausteinen und katapultiert barrierefreie Websites im Ranking automatisch (weiter) nach oben.

  1. Braille Zeile: Die Braille Zeile (Braille = Blindenschrift) ist ein Computerausgabegerät, das Zeichen auf dem Bildschirm in Blindenschrift übersetzt. In der Regel wird die Braille Zeile durch den Screen Reader angesteuert, der ausgewählte Bildschirmbereiche ausliest und den Inhalt in Computerbraille darstellt. Die Braille Zeile ist also eine wichtige Komponente für Barrierefreiheit im Internet, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglicht, Computer und Laptops nahezu uneingeschränkt zu nutzen.

Barrierefreies Internet für Menschen mit auditiver Beeinträchtigung

Sind auf einer Website akustische Informationen oder Videos vorhanden, müssen alternative Textbausteine angeboten werden, um die Inhalte erschließbar zu machen. So bietet es sich für ein taubes bzw. hörbehindertes Publikum an, schriftliche Erläuterungen oder Untertitel zu implementieren.

Web Barrierefreiheit für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen

Viele Menschen, die unter physiologischen Defiziten leiden, können ihre Bewegungen nicht vollständig kontrollieren. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit an sich sind ebenfalls keine Seltenheit. Entsprechend problematisch ist die Steuerung der Maus – insbesondere dann, wenn auf einer Website nur kleine Schaltflächen platziert sind. Für mehr Barrierefreiheit im Internet müssen daher Links und klickbare Bereiche in angemessener Größe angeboten werden. Und weil die Bedienung der Maus in besonders schweren Fällen komplett unmöglich ist, muss eine barrierefreie Website auch über die Tastatur steuerbar sein.

Barrierefreiheit Internet – Umgang mit kognitiven Beeinträchtigungen

Nicht nur körperliche, auch geistige Einschränkungen müssen bei der Programmierung für Web Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Komplexe Strukturen und eine komplizierte Menüführung sind unbedingt zu vermeiden – ebenso wie anspruchsvolle Texte mit zu vielen Fremdwörtern und Schachtelsätzen. Stattdessen sollten Aufbau und Inhalt simpel gestaltet sein – der Nutzer muss “an die Hand genommen” und durch die komplette Website “geführt” werden. Daher ist es für barrierefreies Internet auch essentiell, dem Nutzer auf jeder einzelnen Seite Hilfestellungen anzubieten.

Barrierefreies Internet: Zusammenfassung

Laut Gesetz sind Systeme der Informationsverarbeitung erst dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung – gleich welcher Art – in der allgemein üblichen Weise, sprich ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Um dies umzusetzen, gibt es eine Reihe von (technischen) Hilfsmitteln, wie z.B.:

  • barrierefreies Design (hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund, angemessene Schriftgröße, einfache Seitenstruktur, simple Texte)
  • Bildschirmlupe
  • Braille Zeile
  • Spracherkennungssoftware
  • Steuerung per Tastatur
  • Vorlesungsprogramme (Screen Reader)
  • und viele mehr.

Fazit zu Barrierefreiheit im Internet

Barrierefreies Internet umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung den Zugang zu wichtigen Informationen und Angeboten im World Wide Web zu ermöglichen. Letztendlich profitiert jeder von einer barrierefreien Website: Einerseits der Nutzer, der in vollem Umfang auf die Daten zugreifen kann und andererseits der Website-Betreiber, der seinen Kundenkreis erweitert und eine bessere Platzierung in den Suchmaschinenergebnissen erzielt. Denn auch Google nimmt Websites, die den Anforderungen an barrierefreies Internet entsprechen, positiv auf.

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