‚- Gastbeitrag von Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin/Redakteurin beim Händlerbund e.V. – größter Onlinehandelsverband Europas –
Überlastete Gerichte, hohe Kosten und lange Wartezeiten… Diesen Gedanken verbindet
der Deutsche im Allgemeinen damit, wenn ein Rechtsstreit droht. Aus diesem Grunde verlaufen viele Streitigkeiten im Sande und der Klügere gibt nach. Alternativ droht ein Rechtsstreit, bei dem am Ende meist alle Fronten verhärtet sind. Warum nicht den goldenen Mittelweg gehen, sich aus freien Stücken einigen – und sogar noch Geld sparen?
Bisher haben die Alternativen zu einem herkömmlichen Gerichtsweg jedoch kaum Anklang gefunden. Verbraucher sind zwar grundsätzlich an Mediationsverfahren und Ähnlichem interessiert. Jedoch haben sich diese Optionen dem breiten Publikum bisher wenig präsentiert, um ernsthaft an Bedeutung zu gewinnen. Eine Gesetzesänderung musste also her.
Diesen Gedanken hatte der Europäische Gesetzgeber schon vor Jahren und wollte so langfristig auch die Gerichte entlasten. Schon 2013 traten die Richtlinie (2013/11/EU) über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlnie) sowie eine Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) in Kraft.
Über die Vor- und Nachteile einer alternativen Streitschlichtung diskutieren die Rechtsanwältinnen des Händlerbundes, Peggy Sachse und Yvonne Bachmann in diesem Podcast-Format OnAir:
1. Stufe: OS-Plattform
Bereits Anfang 2016 wurde daher eine Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) errichtet, über die Verbraucher und Unternehmer kostenlos Beschwerden einreichen können, wenn sie im Streit um einen online geschlossenen Vertrag liegen. Grundlage ist die europäische ODR-Verordnung. Seit dem 9. Januar 2016 gibt es hierzu eine eigene Informationspflicht.
2. Stufe: Schlichtungsstellen
Da die Plattform jedoch lediglich das technische Hilfsmittel darstellt, schlichtet sie die Streitigkeiten nicht selbst. Die Arbeit eines Streitschlichters übernehmen die sog. Schlichtungsstellen. Ihre Errichtung regelt die ADR-Richtlinie und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens hat der Händlerbund in der folgenden Infografik zusammengefasst:
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Händler im Zuge der alternativen Streitbeilegung auch neue Informationspflichten beachten. Händler müssen darüber informieren, inwieweit sie bereit (oder verpflichtet) sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Und zweitens auch auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle verweisen, wenn sie sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder wenn sie zur Teilnahme verpflichtet sind.
Fazit: Ist die alternative Streitschlichtung für Sie eine Option?
Über die alternative Streitschlichtung und dessen Vor- und Nachteile lässt sich trefflich diskutieren. Die Effizienz, Preisersparnis und Hochwertigkeit der Schlichtersprüche ist nicht zu verachten. Dennoch werden Online-Händler nur einen Gedanken damit verbinden: wieder ein neues Gesetz, bei dem die stetige Abmahngefahr über den Köpfen der Unternehmer schwebt.
Der Händlerbund hilft!
Angst vor Abmahnungen muss jedoch mit kompetenter rechtlicher Unterstützung niemand haben: Der Händlerbund versorgt seine Mitglieder rechtzeitig mit allen wichtigen Informationen und stellt ihnen die geänderten Rechtstexte zur alternativen Streitschlichtung zur Verfügung.
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Über die Autorin:
Yvonne Bachmann ist als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.
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🙂 OK !