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Neuerungen im Impressum durch den Digital Services Act (DSA) seit 17. Februar 2024

  • Oliver Lindner / Gründer und Geschäftsführer


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Der Digital Services Act (DSA), der am 17. Februar 2024 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen für die digitale Landschaft in der EU mit sich. Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Impressumspflicht von Unternehmen. In diesem Beitrag erläutern wir, was sich geändert hat, warum die Änderungen wichtig sind und welche Strafen bei Nichteinhaltung drohen.

Was hat sich geändert?

Bis zum Inkrafttreten des DSA mussten Unternehmen in Deutschland im Impressum ihrer Webseite auf § 5 des Telemediengesetzes (TMG) verweisen. Das TMG regelte, welche Informationen ein Impressum enthalten muss, um Transparenz und Verantwortlichkeit im Internet zu gewährleisten. Mit dem neuen DSA ändert sich diese Referenz: Unternehmen sind nun verpflichtet, in ihrem Impressum auf § 5 und § 6 des Digital-Dienste-Gesetzes (DDG) zu verweisen.

Die Änderung trägt dazu bei, dass die rechtlichen Anforderungen an das Impressum innerhalb der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht werden. Dies soll für mehr Klarheit und Rechtssicherheit im digitalen Raum sorgen.

Was besagen § 5 und § 6 DDG?

  • § 5 DDG schreibt vor, welche Informationen das Impressum einer Webseite enthalten muss. Dazu gehören unter anderem der Name des Diensteanbieters, die Kontaktinformationen und, falls vorhanden, das Handelsregisternummer.
  • § 6 DDG ergänzt diese Anforderungen um spezielle Angaben für bestimmte Diensteanbieter, wie beispielsweise wenn eine Lizenz für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

Mögliche Strafen bei Verstößen

Die Anpassung des Impressums ist keine Kleinigkeit. Die Bundesnetzagentur, die nach dem DDG-E für die Überwachung zuständig ist, hat die Befugnis, bei Verstößen gegen die Impressumspflicht erhebliche Geldbußen zu verhängen. Gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 3 DDG-E kann eine Geldbuße von bis zu EUR 50.000 verhängt werden. Diese strenge Regelung unterstreicht die Bedeutung eines korrekten Impressums und soll die Einhaltung der Transparenzvorschriften sicherstellen.

Fazit

Die Einführung des Digital Services Act markiert einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines sichereren und transparenteren digitalen Binnenmarktes in der EU. Die neue Impressumspflicht ist ein Beispiel dafür, wie der Gesetzgeber auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagiert. Unternehmen sind gut beraten, ihre Webseiten umgehend auf die neuen Anforderungen hin zu überprüfen und anzupassen. Bei Unsicherheiten oder Bedarf an Unterstützung empfiehlt es sich, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

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