Skip to main content

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung


PDF herunterladen

Im Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Anwendung kommen. Dadurch wird das europäische Datenschutzrecht erweitert, was vor allem auf Unternehmen der Digitalwirtschaft Auswirkungen haben wird. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollte man sich früh genug mit den wichtigsten Änderungen beschäftigen, um vorbereitet zu sein. Es drohen schließlich Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes.

dsgvo-datenschutz
Die neue EU-DSGVO soll den EU-Bürgern mehr Datenschutz bringen.

Was auf Unternehmen zukommt, hier kurz zusammengefasst:

Wen betrifft die DSGVO?

Generell alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, wenn sie in der EU sitzen oder es sich um Daten von EU-Bürgern handelt.

Was wird sich ändern?

Da sich viele Details ändern, müssen eigentlich alle Prozesse überprüft werden, bei denen Nutzer- bzw. Kunden-Daten verarbeitet werden. Dies betrifft unter anderem auch die geltende Definition von personenbezogenen Daten, Einwilligungen, Informationspflichten, Bußgelder, Pflichten der Rechenschaft und ähnliche Punkte.

Müssen durch die neue DSGVO Datenschutzerklärungen geändert werden?

Hier ist spätestens im Mai 2018 ein Update notwendig, da sich beispielsweise Informationspflichten erhöhen und Hinweise auf die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung gegeben werden müssen.

Wird dadurch das Datenschutzrecht insgesamt einfacher?

Wahrscheinlich eher nicht. Neben den Neuerungen im europäischen DSGVO werden sich auch nationale Datenschutzgesetze ändern, wodurch wiederum neue Regeln und Pflichten für Unternehmer entstehen.

Mit welchem zusätzlichen Aufwand muss ich rechnen?

Das ist völlig individuell. Der Aufwand ist umso höher, wenn sich in Ihrem Unternehmen bisher niemand um den Datenschutz gekümmert hat.

„Privacy by Design“ als Grundlage der DSGVO

Ganz allgemein müssen Unternehmen ihre Kunden zukünftig früher und genauer darüber informieren, ob und wie sie Kunden-Daten verarbeiten und diese Prozesse lückenlos dokumentieren. So entsteht für Unternehmen höherer Aufwand, jedoch auch ein besserer Datenschutz für Bürger. Gerade in Zeiten von Big Data und dem Geschäft mit Nutzerdaten soll die neue DSGVO so die EU-Bürger schützen. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Verordnung ist daher auch „Privacy by Design“: Bei jedem System sollen datenschutzfreundliche Voreinstellungen von Anfang an integriert werden.

Jedes Unternehmen, welches per Website oder App Daten von Nutzern verarbeitet, muss sich an die DSGVO halten und sicherstellen, dass die Personen der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Dabei ist eine „versteckte“ Einwilligung nicht zulässig und ungültig. Formulierungen, wie etwa: „Mit dem Erstellen eines Accounts willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zu Marketingzwecken, gegebenenfalls auch durch Partner nutzen.“, sind nicht erlaubt.

Ab wann sind Daten personenbezogen?

Doch was sind eigentlich personenbezogene Daten? Im Zweifel sollte man immer vom Personenbezug der Daten ausgehen, um später Probleme zu vermeiden. Im DSGVO steht dazu: „Personenbezogene Daten sind Angaben jeglicher Art, die sich auf eine zumindest theoretisch identifizierbare Person beziehen.“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Es reicht also aus, wenn eine Person mit den vorhandenen Daten nur theoretisch identifiziert werden könnte. Auch IP-Adressen und Tracking-Cookies sind personenbezogen. Über ein Werbe-Cookie inklusive gespeicherter Daten ist ein Nutzer durch die für ihn gespeicherten Verhaltensmerkmale identifizierbar. Die Formulierung „identifizierbar“ sollte dabei weit interpretiert werden. Damit verbunden ist nämlich auch die mögliche Identifizierung durch Dritte, zum Beispiel wenn die IP-Adresse durch gerichtliche Anordnung mittels des Internet-Providers dem Kunden zugeordnet werden könnte.

Die Verarbeitung der Daten umfasst alle denkbaren Verwendungen:

– Datenerhebung

– Speicherung

– Ordnen, Organisation, Anpassung oder Veränderung von Daten

– Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder jede Form der Bereitstellung

Wann gelten Daten als anonym?

Anonymisierte Daten sollten keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Daher gelten zum Beispiel Statistiken über Besucher einer Website, wie sie im Online-Marketing erhoben werden, als anonym.

Wann darf ich Daten verarbeiten, um Verträge abzuwickeln?

Besonders interessant für Betreiber eines Online-Shops: Wenn es für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zum Beispiel also die Adresse an den Warenspediteur weitergereicht werden.

Laut Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

– Einwilligung

– Vertragserfüllung

– Gesetzliche Pflichten (Aufbewahren von Rechnungen)

– Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen

– Berechtigte Interessen (z.B. IT-Sicherheit, aber auch Marketing oder Direktwerbung)

Hier ist besonders der letzte Punkt interessant, da hier auch wirtschaftliche Interessen möglich sind.

Was wir empfehlen:

Schon jetzt ist es sinnvoll, Ihre gesamte Datenschutzorganisation einer Bestandsaufnahme zu unterziehen. Im Unternehmen sollte es einen Verantwortlichen geben, der sicherstellt, dass sensible Daten immer den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechend verarbeitet werden.

Weitere Informationen:

https://dsgvo-gesetz.de/

Titelbild © n8ktiver / Fotolia

Bild © momius / Fotolia

Kommentare

Sollte man auch die AGB`s auf der Papierrechnung ändern?

Friedrich Howanietz

mich würde interessieren wie die E-Privacy-Vereinbarung mit dem Kopplungsverbot umzusetzen wäre. Die ganze Online-Marketing-Branche ist davon betroffen. Stichwort "Retargeting".

Howanietz Friedrich

ich würde es schon machen, dann hat man auch gleich einen Nachweis!

Bezieht sich die DSGVO auch auf Verarbeitung von Daten im Offlinebereiech? Bsp: Kunde kommt zu mir und ich stelle eine Rechnung aus. Eine Kopie hefte ich bei mir. Nun habe ich ja auch seine Daten mit Bezug… also personenbezogen… Muss ich mir das vorher auch unterschreiben lassen dass ich seine Daten "nur abhefte und dem Finanzamt oder/und dem Steuerberater" gebe?

Hallo Michael,

für solche speziellen Fragen empfehlen wir, sich an einen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Je nach Branche gibt es einfach zu viele Besonderheiten, so dass wir hier keine allgemein gültigen Tipps geben können.


Hast du eine Frage oder Meinung zum Artikel? Schreib uns gerne etwas in die Kommentare.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Jetzt den SEO-Küche-Newsletter abonnieren

Ähnliche Beiträge

cookielose zukunft

Cookielose Zukunft – Was bedeutet das für das digitale Marketing?

  • von Luisa Losereit
  • 09.12.2024

Google hat aktuell für rund 1 % der Nutzer die Third-Party-Cookies eingeschränkt und plant bis zum dritten Quartal 2024 diese Einschränkungen für alle Nutzer durchzusetzen. Die Third-Party-Cookies sollen bis Anfang 2025 vollständig abgeschafft werden. Demnach bedeutet eine cookiefreie Zukunft nicht, dass man Cookies gänzlich abschafft und das Sammeln von Nutzerdaten […]

nutzung von ki bildrechten

Die Nutzung von KI-Bildrechten – Das müssen Sie wissen

  • von Luisa Losereit
  • 02.12.2024

KI-generierte Bilder haben keinen Urheber, daher ist die Nutzung der Bildrechte im Grunde genommen frei. Kurzum gilt: Je mehr man den KI-generierten Inhalt verändert, desto wahrscheinlicher ist es, dass man der Urheber der Bilder ist. Nichtsdestotrotz gibt es Ausnahmen, sodass man nie sicher sein kann. In Zukunft ist man durch […]

Trends im Online-Marketing

SEO 2025: Die wichtigsten Trends für die Zukunft der Suchmaschinenoptimierung

  • SEO-Küche Logo
  • von SEO-Küche
  • 02.12.2024

Die digitale Landschaft entwickelt sich kontinuierlich weiter, und mit ihr verändern sich auch die Anforderungen an die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Wer 2025 online erfolgreich sein möchte, muss nicht nur auf aktuelle Entwicklungen reagieren, sondern auch proaktiv agieren. Bei der SEO-Küche beobachten wir diese Trends genau und unterstützen unsere Kunden dabei, ihre […]

social media

Social Media in 2025 – Wie KI die digitale Welt neu definiert

  • von Rieke Götzen
  • 20.11.2024

Der Blick auf Social Media im Jahr 2025 zeigt eine spannende, aber auch herausfordernde Zukunft – vor allem durch den Einfluss der Künstlichen Intelligenz (KI). Die digitale Welt entwickelt sich ständig weiter, daher ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. KI wird dabei ein entscheidender Faktor sein, […]

barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Welche Auswirkungen hat es für Unternehmen und Webseiten?

  • von Luisa Losereit
  • 18.11.2024

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung und den Betrieb digitaler Angebote, insbesondere von Websites und Onlineshops. Es etabliert einen gesetzlichen Rahmen, der sicherstellt, dass digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und digitale Laien gleichermaßen zugänglich sind. Dies […]

10 Tipps wie Sie Ihren Warenkorbwert erhöhen

10 Tipps wie Sie Ihren Warenkorbwert erhöhen

  • von Luisa Losereit
  • 14.11.2024

Um Erfolg im E-Commerce zu haben, sollten Sie wissen, wie man mit der richtigen Strategie den Warenkorbwert erhöhen kann. Durch die richtigen SEO-Methoden kann man zwar mehr Traffic generieren und die Konversionsrate steigern, aber das reicht nicht aus, um den Umsatz zu steigern. Damit Sie mehr Einnahmen erzielen, sollten Sie […]