Skip to main content

Gar nicht so günstig: Irreführung durch UVP-Werbung

  • Händlerbund


PDF herunterladen

Die Gegenüberstellung des eigenen Preises mit der Hersteller-UVP, also UVP-Werbung ist beliebt. Dabei ist die Preisempfehlung aber nicht zwingend ein sicherer Hafen, wie eine Entscheidung des OLG Köln zeigt.

UVP-Werbung Banner

So viel ist klar: Ein Schnäppchen zu schlagen, das kann für Viele ein überzeugendes Kaufargument sein. Im Handel trifft man insofern oft auf Rabatte und Preisvergleiche. Eine Möglichkeit für Händler ist es dabei, den eigenen Preis einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers gegenüberzustellen. Völlig ohne rechtliche Risiken ist das aber nicht, so kommt es häufiger zu Abmahnungen wegen irreführender UVP-Werbung, etwa weil eine nicht mehr aktuelle UVP verwendet wurde. In einer Sache vor dem OLG Köln ging es nun aber um eine andere Situation: Die in Bezug genommene UVP beurteile das Gericht als nicht ernsthaft gefordert. Es handelte sich quasi um einen Mondpreis. Zwar habe der Händler kein Wissen über die Grundlage der UVP-Kalkulation des Herstellers, das führe aber nicht dazu, dass er mit jeder vom Hersteller veröffentlichten UVP werben dürfe (Urteil v. 9.9.2022, Az. 6 U 92/22).

Die Sache mit der UVP-Werbung: Worum ging es hier?

Die Antragsgegnerin hatte online eine Matratze beworben und den von ihr geforderten Preis einer durchgestrichenen UVP des Herstellers gegenübergestellt. Die Antragstellerin, die ebenfalls Matratzen vertreibt, sah darin eine Irreführung. Die in Bezug genommene UVP sei ein Mondpreis und ihr liege keine aktuelle und ernsthafte Kalkulation zugrunde. In diesem Fall hatte die Antragsgegnerin selbst 99 Euro für die Matratze verlangt, die UVP des Herstellers war mit 249 Euro angegeben.

OLG Köln: UVP wird nicht mehr ernsthaft gefordert

Das OLG Köln schloss sich hier der Sichtweise der Antragstellerin an und stellt fest, dass der Verkehr mit dieser Werbung darüber getäuscht wird, dass hier ein besonderes Schnäppchen vorliegt. Kleine Entwarnung: Das Urteil besagt nicht, dass der Vergleich des eigenen Preises mit einer UVP des Herstellers gar nicht erlaubt ist. Derartige UVP-Werbung ist durchaus zulässig – allerdings muss die UVP dazu in der Erwartung ausgesprochen werden, dass der empfohlene Preis demjenigen entspricht, der von der Mehrheit der Empfehlungsempfänger voraussichtlich gefordert wird. Die UVP kann insofern also auch vom Hersteller grundsätzlich nicht einfach aus der Luft gegriffen werden. Entsprechend müsse die UVP, auf die der Händler verweist, aktuell und ernsthaft kalkuliert sein. Im Fall der UVP für die Matratze schaute sich das Gericht die Preisentwicklung bei einem Preisvergleichsportal sowie das Testergebnis eines Magazins an und kam zu dem Schluss: 249 Euro werden für diese Matratze im gesamten Markt schon seit 2021 nicht mehr gefordert, sondern vielmehr ein weit darunter liegender Preis. Als durchschnittlichen Marktpreis ermittelte das Gericht 129 Euro, also etwa die Hälfte des Wertes der UVP.

Nicht so günstig, wie durch UVP-Werbung suggeriert?

Selbst wenn man davon ausgeht, dass diese UVP tatsächlich vom Hersteller der Matratze so herausgegeben wird, könne man nach dem Gesamteindruck aller zu berücksichtigenden Umstände nicht mehr von einer ernstgemeinten und ernstgenommenen UVP ausgehen, da der tatsächlich geforderte Marktpreis eben so viel geringer sei. Nun kann ein Händler praktisch in der Regel kaum wissen, wie der Hersteller die UVP kalkuliert hat und dementsprechend auch schlecht dahingehende Darlegungen vor Gericht leisten. „Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Händler mit jeder vom Hersteller publizierten UVP werben darf, selbst wenn erhebliche Bedenken gegen die Ernsthaftigkeit der UVP vorliegen und für ihn erkennbar sind“, meint das Gericht dazu im Urteil. Durch die Gegenüberstellung seines Preises mit der UVP habe der Händler als Antragsgegner dem angesprochenen Verbraucher einen erheblichen Preisvorteil suggeriert, der aber bei einer nicht ernstgemeinten und nicht ernstgenommenen UVP tatsächlich nicht besteht. Weiche der Marktpreis seit geraumer Zeit erheblich von der UVP ab, entstehe bei dieser Streichpreiswerbung der Eindruck, dass ein Preisvorteil von etwa 50 Prozent zur UVP ein besonderes Schnäppchen darstelle. Das trügt jedoch angesichts des durchschnittlich geforderten Marktpreises, so das Gericht. Da Verbraucher die Matratze in diesem Fall bei anderen Händlern zu ähnlich niedrigen Preisen erhalten könnten, liege aus objektiver Sicht gerade kein Schnäppchen vor.

Der Händlerbund hilft!

Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Aber auch die Umsetzung preisbezogener Anforderungen ist oft nicht einfach. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!

Über den Autor

Melvin Dreyer ist seit Mitte 2018 als juristischer Fachredakteur für den Händlerbund tätig. Während er sich im Studium besonders mit Steuerrecht auseinandergesetzt hat, berichtet und berät der Diplom-Jurist nun regelmäßig zu rechtlichen Neuigkeiten und Fragestellungen rund um E-Commerce, IT- und Europarecht.

Titelbild © sasun Bughdaryan  / stock.adobe.com

Beitragsbild © Ihor  / stock.adobe.com

Keine Kommentare vorhanden


Hast du eine Frage oder Meinung zum Artikel? Schreib uns gerne etwas in die Kommentare.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Jetzt den SEO-Küche-Newsletter abonnieren

Ähnliche Beiträge

Online-Formular am Computer – weniger Felder für mehr Abschlüsse

Formulare vereinfachen: Weniger ist mehr

  • Luisa Losereit, Online-Marketing-Beraterin (Onpage)
  • von Luisa Losereit
  • 17.08.2026

Jeder Webseiten-Betreiber kennt das frustrierende Szenario: Die SEO-Strategie greift, die bezahlten Kampagnen konvertieren hervorragend und der Traffic auf der Landingpage oder im Checkout-Bereich steigt kontinuierlich an. Doch genau am entscheidenden Wendepunkt – dem Ausfüllen des Formulars – bricht ein Großteil der Nutzer ab. Die mühsam generierten Leads und potenziellen Umsätze […]

e commerce branche

E-Commerce Deutschland 2026: Trends & Strategie

  • Oliver Lindner / Gründer und Geschäftsführer
  • von Oliver Lindner
  • 15.08.2026

Der deutsche E-Commerce wächst aber er verändert sich gleichzeitig grundlegend. Während der Markt 2025 auf 92,3 Milliarden Euro angewachsen ist und 2026 erneut zulegen soll, zeigen aktuelle Studiendaten, dass das Verhalten der Konsumenten komplexer und anspruchsvoller wird. Online-Shopping verliert gegenüber dem stationären Handel leicht an Beliebtheit, Social Commerce gewinnt als […]

Person skizziert die Struktur und Seitenaufteilung einer Website mit Navigation, Inhalten und Footer

Logische Website-Struktur: Leistungen, Standorte, FAQ richtig anordnen

  • marie berauer seo
  • von Marie
  • 10.08.2026

Viele Unternehmen neigen dazu, all ihre wertvollen Inhalte in einen großen digitalen Topf zu werfen. Das Ergebnis: Nutzer springen ab, weil sie den Überblick verlieren. Suchmaschinen tun sich schwer, die Relevanz der Seite richtig einzuordnen. Wesentlich besser funktioniert das mit einer klaren Informationsarchitektur. Es geht darum, Ihre Website logisch aufzubauen, […]

Responsive Webdesign auf Desktop, Laptop, Tablet und Smartphone am modernen Arbeitsplatz

Einstieg & Navigation der Website neu denken – auch mobil

  • Luisa Losereit, Online-Marketing-Beraterin (Onpage)
  • von Luisa Losereit
  • 03.08.2026

Das Wesentliche im Überblick: Nutzer steigen heute meist über Unterseiten ein – jede Seite muss sofort Orientierung bieten Die Startseite ist nicht mehr der zentrale Einstiegspunkt Mobile First ist Standard: Inhalte und Navigation zuerst für kleine Displays denken Reduktion und klare Priorisierung verbessern Struktur und Nutzerführung Navigation sollte sich an […]

Content-Strategie planen mit Notizbuch und Laptop auf dem Schreibtisch

Immergrüne Seiten pflegen: weniger Aufwand, mehr Wirkung

  • Luisa Losereit, Online-Marketing-Beraterin (Onpage)
  • von Luisa Losereit
  • 27.07.2026

Viele Unternehmen investieren Zeit und Budget in neue Inhalte. Gleichzeitig geraten bestehende Seiten oft in Vergessenheit. Dabei liegt gerade in sogenannten Evergreen-Inhalten ein großes Potenzial. Wer diese Seiten regelmäßig pflegt und aktualisiert, kann die Sichtbarkeit langfristig verbessern, die Nutzerzufriedenheit steigern und häufig bessere Ergebnisse erzielen als mit ständig neuen Beiträgen. […]

Skizze zur Landingpage-Optimierung mit CTA, Navigation und Seitenelementen auf dem Schreibtisch

Landingpages auf Botschaft trimmen: Angebot, Nutzen, Beweis

  • Luisa Losereit, Online-Marketing-Beraterin (Onpage)
  • von Luisa Losereit
  • 20.07.2026

Optimale Landingpage auf den Punkt gebracht Eine Landingpage verfolgt ein klares Ziel: Sie soll Besucher möglichst ohne Ablenkung zu einer bestimmten Handlung führen, etwa Anfrage, Kauf, Buchung, Download oder Terminvereinbarung. Im Hero-Bereich müssen Angebot, Nutzen und Call-to-Action sofort erkennbar sein. Die Headline sollte klar und verständlich sein. Der CTA muss […]