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Vorsicht Betrüger: Fake-Abmahnungen erkennen und richtig reagieren

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Abzocke von ernsten Abmahnungen unterscheiden

Ein Gastbeitrag von Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin des Händlerbunds:

Immer wieder stöhnen Betroffene auf, wenn die nächste Abmahnung im Briefkasten gelandet ist. Es muss doch etwas geben, dass man gegen die massenhaften Abmahnungen unternehmen kann…!? In den meisten Fällen ist die Antwort jedoch ernüchternd. Dennoch lohnt sich eine Beobachtung der aktuellen Trends, denn neben den seriösen und ernstzunehmenden Abmahnungen geistern immer auch wieder rechtsmissbräuchliche oder gar Fake-Abmahnungen durch die Welt.

Falsche Abmahnungen Beispielbild

Vorsicht vor Trittbrettfahrern

Wer eine Abmahnung erhält, ist meist erst einmal geschockt – und wegen der hohen Kosten auch frustriert. Doch besonders an diesem Punkt gilt die Devise „Ruhig bleiben“. Haben Sie auch schon Mails mit solchen oder ähnlichen Inhalten erhalten („Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.03.2018 gegen 22:64:64 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 97.213.248.XX eine Verletzung der Urheberrechte an dem Werk unseres Kunden begangen“).

Beim ausgedehnteren Hinsehen in das dubiose Schreiben kommen meist weitere Zweifel auf. In krummen und umgangssprachlichen Sätzen wird der Vorwurf geschildert oder auf eine nicht eindeutig bezeichnete Zip-Datei verwiesen. Diese nachfolgenden Indizien sprechen für eine Fake-Abmahnung:

1. Versand per E-Mail

Für die Versendung von Abmahnungen ist zwar keine konkrete Form vorgeschrieben und hin und wieder werden sie auch per Mail angekündigt. „Echte“ und seriöse Rechtsanwälte versenden Abmahnungen aber per Brief. Außerdem ist der Verweis auf eine angehängte Zip-Datei für eine „echte“ Abmahnung absolut untypisch.

2. Existierender Kanzleiname kein Indiz für „Echtheit“

Im Zweifel jede Abmahnung anzweifeln

Viele Trittbrettfahrer denken sich eine Kanzlei aus, die in Wahrheit gar nicht existiert. Daher sollte der erste Blick zunächst ins Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer gehen. Dort können alle derzeit bestehenden Rechtsanwälte und Kanzleien recherchiert werden (https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak).

Doch Vorsicht: Auch die Nachforschung nach der Existenz der in der E-Mail als Absender genannten Kanzleien bietet keinen vollumfänglichen Schutz vor einer Täuschung. Betrüger nutzen oft auch die Namen real existierender Kanzleien, um so den Anschein der „Seriosität“ zu erzeugen. Aufklärung kann der Blick auf die E-Mail-Adresse des/der Absender bieten. Hier besteht teilweise überhaupt kein Bezug zum Namen der „abmahnenden“ Kanzlei.

3. Fake-Abmahnungen: Dubioser Inhalt

Am auffälligsten ist jedoch meist der Inhalt der Schreiben. Viele Fake-Abmahner geben sich inhaltlich wenig Mühe, halten sich nicht an gängige Formalien wie ein seriöser Briefkopf, verwenden umgangssprachliche Formulierungen („Hallo lieber Freund“) oder machen Fehler beim Datum („am 26.03.2018 gegen 22:64:64“).

Oft wird auch der vorgeworfene Verstoß nur sehr knapp erläutert oder Paragraphen falsch zitiert. Auch sehr kurzfristig gewählte Fristen, um den Empfänger der E-Mail unter Druck zu setzen, deuten auf eine Fake-Abmahnung hin. Eine Frist von zwei oder drei Tagen ist bei „echten“ Abmahnungen ungebräuchlich.

Üblich ist, dass der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Wird – wie in einem aktuellen Beispiel – zur Wahl gestellt, dass man die Angebote (ohne Kostenfolge) beenden könne oder stattdessen eine monatliche Gebühr in Höhe von 89 Euro (zu zahlen in Bitcoins) zahlen könne, wird der Schwindel schnell klar.

Abmahnung Praxistipp

Beispiel falsche Abmahnung 2

Praxistipp

Leider lässt sich – besonders für den Laien – eine Fake-Abmahnung nicht immer ohne Weiteres erkennen, da nicht alle so offensichtlich fehlerhaft sind wie das gezeigte Beispiel. Eine abschließende Checkliste, anhand derer man als Empfänger eine Fake-Abmahnung „enttarnen“ kann, gibt es nicht.

Hier jedoch ein paar Anhaltspunkte, wie „echte“ Abmahnungen üblicherweise aussehen:

  • förmlicher Briefkopf des Abmahners oder einer Rechtsanwaltskanzlei,
  • kurze Vorstellung der Parteien und Erläuterung des Wettbewerbsverhältnisses,
  • Erläuterung des Verstoßes (ggf. mit Screenshots, Links oder anderen Nachweisen),
  • rechtliche Erläuterung des Rechtsverstoßes,
  • Ankündigung gerichtlicher Schritte, sofern der Abgemahnte nicht reagiert,
  • Hinweise auf die Forderungen (Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung der Rechtsanwaltskosten, Auskunft etc.),
  • Hinweis darauf, wie sich die Rechtsanwaltskosten zusammensetzen,
  • Frist, bis wann die jeweiligen Forderungen zu erfüllen sind,
  • Datum und eigenhändige Unterschrift des Rechtsanwaltes oder Abmahners

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, egal ob offensichtlich ein Fake oder nicht – heißt es:

  • Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen, sondern bewahren erst einmal Ruhe.
  • Öffnen Sie keinesfalls die angehängten Zip-Dateien, denn diese können Trojaner oder Viren enthalten.
  • Bezahlen Sie nichts und geben keine eigenständige (Unterlassungs-)Erklärung ab, ohne zuvor grünes Licht von einem Rechtsanwalt zu haben.

Der Händlerbund hilft!

Holen Sie sich unbedingt einen fachkundigen Rechtsrat ein. Nur ein „echter“ Jurist kann beurteilen, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt oder ob die Abmahnung doch einen ernsthaften Hintergrund hat. Hier kann der Händlerbund helfen, der mit seinem spezialisierten Rechtsanwalts-Team jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen Abmahnungen hat. Mit dem Rabattcode P822#2015 erhalten Kunden der SEO-Küche einen Rabatt von 2 Monaten auf eine Mitgliedschaft beim Händlerbund im ersten Jahr. Jetzt informieren!

Über die Autorin

Yvonne Bachman

Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce- Branche bewegen. Außerdem ist sie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin.

Titelbild © Alexander Limbach / Fotolia

Beitragsbild © Alexander Limbach / Fotolia

Kommentare

So was ähnliches gibt es sogar in Dresden. 2 Fälle sind mir bekannt, wo Firmen Post von Privatpersonen bekommen haben, mit der Androhung einer "offiziellen" Abmahnung, wenn die Firmen nicht schnell 500 Euro auf angegebenes Konto überweisen. Der Grund war das Analytics angeblich nicht anonymisiert war. Beide Firmen hatten gar kein Analytics im Einsatz bzw. wussten gar nicht was das ist.


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