Seit dem 1. Juli wird der Online-Handel in Europa ordentlich aufgemischt. Jetzt nämlich gelten die Regelungen, die durch die EU-Umsatzsteuerreform eingeführt werden. Was den E-Commerce im europäischen Binnenmarkt eigentlich stärken und vor allem eine Erleichterung für Händler sein sollte, wird jetzt aber zu einer echten Herausforderung. Online-Händler müssen zuerst einmal den Durchblick behalten und den Übergang meistern.
Viel mehr Händler werden im Ausland umsatzsteuerpflichtig
Die größte Veränderung im Rahmen der EU-Umsatzsteuerreform ist sicherlich die Vereinheitlichung der Lieferschwellen in Europa. Bislang konnte jeder EU-Staat selbst festlegen, wie hoch dieser Schwellenwert ist – die Höhe der Schwelle variierte dadurch je nach Land zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Wenn ein Händler durch Verkäufe aus EU-Land A nach EU-Land B die in Land B geltende Lieferschwelle überschritt, musste er sich bislang in Land B steuerlich registrieren lassen und die Umsatzsteuer musste dort abgeführt werden.
Diese Lieferschwelle wird zum 1. Juli in allen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Dann beträgt der Schwellenwert nur noch 10.000 Euro – zählt aber für alle grenzüberschreitenden Verkäufe in alle EU-Länder zusammengerechnet! Durch diese drastische Reduzierung der Lieferschwelle werden künftig viel mehr Händler im Ausland steuerpflichtig als bisher. Und das gilt auch für Händler, die hierzulande unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Kleinunternehmer, die die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro überschreiten, werden im Ausland steuerpflichtig, können aber in Deutschland ihren Status behalten, denn für die Inlandsregelung (22.000 Euro/50.000 Euro) zählen nur Inlandsumsätze.
EU-Umsatzsteuerreform: So wird die Lieferschwelle berechnet
Entscheidend ist die Lieferschwelle nur beim Verkauf an Privatkunden, also im B2C-Geschäft. Ebenso sind nur grenzüberschreitende Verkäufe von einem EU-Land in ein anderes EU-Land zu berücksichtigen. Die Lieferschwelle bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr und berechnet sich aus allen Verkäufen ins EU-Ausland, wobei die Nettoumsätze inklusive Versand- und Verpackungskosten herangezogen werden. B2B-Verkäufe haben hingegen keine Relevanz für die Lieferschwelle und auch Lieferungen innerhalb von Deutschland werden nicht einbezogen. Wichtig ist, dass man zum 1. Juli 2021 nach der EU-Umsatzsteuerreform umsatzsteuerpflichtig im EU-Ausland wird, wenn man im Jahr 2020 oder bereits jetzt im Jahr 2021 die Lieferschwelle übertreten hat.
Beispiel: Wenn ein Händler aus Deutschland im Jahr für 2.000 Euro nach Polen, für 2.000 Euro nach Frankreich, für 2.000 Euro nach Spanien und für 4.001 Euro nach Österreich Waren an Privatkunden verkauft, ist nicht entscheidend ob er pro einzelnem Zielland 10.000 Euro überschreitet. Alle Verkäufe werden zusammengerechnet und da die Auslandsumsätze des deutschen Online-Händlers dann 10.001 Euro betragen, hat er die Lieferschwelle überschritten. Dann ist er künftig in jedem EU-Land umsatzsteuerpflichtig, in das er auch nur ein Paket versendet, beginnend mit dem Verkauf der zum Übertritt des Schwellenwertes führt.
Sie haben die Lieferschwelle überschritten? Das müssen sie jetzt tun
Hat man den Schwellenwert überschritten, wird man im EU-Ausland steuerpflichtig, und zwar zu den Mehrwertsteuersätzen der Zielländer. Man hat zwei Möglichkeiten, um dann tätig zu werden: Entweder man registriert sich steuerlich in jedem einzelnen Land, in das man versendet, und gibt die Steuererklärungen bei den Finanzämtern im Ausland ab, was ein enormer Aufwand sein kann.
Oder man nutzt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), dass ebenfalls Teil der Umsatzsteuerreform ist. Das ist eine Plattform, über die man zentral und gesammelt die Steuererklärungen für das gesamte EU-Ausland einreichen kann, aber in Deutschland. Das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet das Verfahren und dort kann man sich auch anmelden, um alle relevanten Auslandsumsätze zentral zu melden und die Steuerschulden zentral abzuführen.
EU-Umsatzsteuerreform und dennoch eigene Mehrwertsteuersätze in jedem EU-Land
Für alle betroffenen Händler kann besonders zur Herausforderung werden, dass jeder Mitgliedstaat seine eigenen Mehrwertsteuersätze hat, die ab Übertritt der Lieferschwelle angewendet werden müssen. Im Vergleich dazu sind die deutschen Steuersätze fast schon übersichtlich. Hier den Überblick zu behalten, wird eine echte Aufgabe sein.
Steuerdienstleister, wie etwa Taxdoo, bieten aber Lösungen für Händler an. Deren Software erspart es Händlern, für jedes einzelne Land und Produkt die korrekte Höhe der Umsatzsteuer zu ermitteln und erledigt für die Händler auch die Abgabe der Umsatzsteuermeldung über den OSS oder in den betreffenden Ländern. Mitglieder des Händlerbundes können sich hier einen Rabatt auf die Software sichern und so gelassen auf die EU-Umsatzsteuerreform blicken.
Wer Waren im Ausland lagert, muss aufpassen
Für Händler, die Fulfillment-Strukturen im Ausland nutzen – etwa den Amazon-Dienst Pan-Europäischer Versand durch Amazon – oder Waren im Ausland einlagern, bringt die Reform leider erheblichen Mehraufwand und Komplikationen. Wer seine Waren in einem ausländischen Lager liegen hat, benötigt auch zukünftig eine steuerliche Registrierung im Lagerland, denn alle Transaktionen, die mit der Lagerung verbunden sind, können nicht über den OSS gemeldet werden. Nutzt man als Händler dann gleichzeitig aber das OSS-Verfahren, um die grenzüberschreitenden Verkäufe zentral zu melden, muss man zwei verschiedene Verfahren parallel managen. Das ist ein sehr großer Aufwand, bei dem man leicht den Überblick verliert. Aber auch in solch komplizierten Fällen hilft die Taxdoo-Software weiter und bietet automatisierte Lösungen an.
Den OSS mit einem starken Partner meistern
Ein starker Partner bietet sich sehr dafür an, um die Umsatzsteuerreform, die neuen Anforderungen und das OSS-Verfahren zu meistern. Der Händlerbund hilft Online-Händlern u.a. bei der richtigen Preisdarstellung im Shop mit den verschiedenen MwSt.-Sätzen, bietet Expertise in der rechtlichen Beratung und hat mit Taxdoo den richtigen Partner an der Seite, um Online-Händler bei der regelkonformen und effizienten Umsetzung der Anforderungen der EU-Umsatzsteuerreform zu unterstützen.
Über den Händlerbund
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund vertritt die Interessen kleiner und mittelständischer Online-Händler gegenüber der Politik und steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!
Über den Autor
Patrick Schwalger ist Politik-Experte und bearbeitet für den Händlerbund die politischen Entwicklungen, die den Online-Handel bewegen und schreibt regelmäßig als Autor für OnlinehändlerNews.
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