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Achtung, Elektro-Händler: Neue Energielabel ab März

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2021 müssen Onlinehändler bei Elektroartikeln aufpassen

Jeder kennt die Energielabel, die anzeigen, wie effizient ein Gerät ist. Dabei sind Geräte der Klasse A schon lange nicht mehr das Beste, was man auf dem Markt bekommen kann. Mittlerweile geht die Skala von D bis A+++, wobei man die unteren Klassen kaum noch findet. Es wird also höchste Zeit für ein neues Label – und das ist auch für Online-Händler relevant.

A+++ rutscht nach hinten

Ein Produkt, welches heute als A+++ gilt, kann sich künftig in den Klassen C, D oder E wiederfinden. Doch nicht nur die Einordnung ist neu, auch an der Gestaltung des eigentlichen Labels wird sich einiges ändern. So sollen die Aufkleber künftig einen QR-Code tragen.

Die neuen Label sind für Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore ab dem 1. März 2021 verpflichtend. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. März 2021. Ab September 2021 gelten die neuen Label dann auch für Lampen.

Energielabel: Mehr als nur ein Aufkleber

Für die Online-Händler ist das Label allerdings mehr als nur ein Aufkleber, den der Hersteller anbringt. Natürlich müssen Händler darauf achten, spätestens nach der Übergangsfrist keine Geräte mit dem alten Aufkleber mehr zu verkaufen. Allerdings betrifft das neue Label auch den Online-Shop. Im Online-Handel sind Anbieter dazu verpflichtet, das Energielabel samt der Klasse, in der das Produkt eingeordnet ist, darzustellen.

Abmahnrisiko altes Energielabel

Wer die Label nicht rechtzeitig anpasst, muss mit einer Abmahnung rechnen. Dass Mitbewerber- und Abmahnvereine bei solchen Änderungen besonders aufmerksam sind, zeigt ein anderes Beispiel aus dem Bereich Elektronik: Als 2019 kurzzeitig die Energielabel für Staubsauger abgelaufen sind, dauerte es nicht lang, bis die ersten Händler eine Abmahnung ins Haus bekommen haben. Um unerwünschte Post zu verhindern, sollten Händler daher die Änderung nicht verschlafen und die Übergangsfrist für die Umsetzung nutzen.

Der Händlerbund hilft!
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Über die Autorin

Sandra May schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

 

Titelbild © viperagp / stock.adobe.com

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