Neues Urteil: Landgericht Bochum schreibt Alterskontrolle vor.
Beim Alkoholverkauf im stationären Handel gelten klare Regeln: Bevor die Ware an den Kunden übergeben werden kann, muss an der Kasse eine Altersüberprüfung durchgeführt werden. Im Online-Handel stellt sich dies allerdings als Herausforderung dar, schließlich kann der Händler vor dem Klick auf den Kaufbutton nicht so einfach das Alter des Kunden überprüfen. Deshalb müssen beim Alkoholverkauf im Internet andere Überprüfungsmechanismen greifen. Lange war unklar, welche Pflichten genau beim Online-Handel gelten. Das Landgericht Bochum hat sich jetzt positioniert und geurteilt, dass Online-Händler geeignete und effektive Altersverifikationsverfahren sicherstellen müssen.
Sicherheitsmaßnahmen auf den Marktplätzen
Generell schreibt das Jugendschutzgesetz beim Versandhandel mit Alkohol keine Altersverifikation vor. Allerdings besagt das Gesetz, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Alkohol nicht zu ermöglichen. Bei Verstoß drohen erhebliche Strafen. „Wer Alkohol an Minderjährige verkauft, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen“, warnt Sandra May, Volljuristin des Händlerbundes. „Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Gibt jemand beispielsweise an ein Kind Branntwein oder Getränke/Lebensmittel mit einem nicht geringfügigen Anteil an Branntwein, droht ein Bußgeld von 3000 Euro. Werden Bußgelder von mehr als 200 Euro gegen einen Gewerbetreibenden verhängt, wird der Verstoß zudem an das Gewerbezentralregister gemeldet. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen droht die Untersagung der Ausübung des Gewerbes.“
Gilt auch für Ebay, Amazon und co.
Auch auf den großen Marktplätzen Ebay und Amazon müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die Verantwortung auf Ebay liegt bei den jeweiligen Händlern selbst. Um rechtssicher zu handeln, fügen viele Händler des Marktplatzes deshalb freiwillig Hinweise in ihre Artikelbeschreibungen ein oder bitten noch vor dem Kauf um die Zusendung einer Ausweiskopie. Amazon hingegen nimmt das ganze selbst in die Hand und überprüft die Volljährigkeit des Käufers bei bestimmten Artikeln direkt beim Bestellvorgang, indem die Daten des Personalausweises oder Reisepasses zur Verifizierung hinterlegt werden müssen.
Neues Urteil gibt Richtung vor
Das Landgericht Bochum hat sich nun in einem Urteil positioniert und stellte heraus, dass das Jugendschutzgesetz zum Verkauf von alkoholischen Getränken (§ 9 JuSchG) auch für den Online-Handel gelte. Die Richter urteilten, dass Online-Händler geeignete und effektive Altersverifikationsverfahren sicherstellen müssen, ob es sich dabei beispielsweise um das Verfahren Post Ident der Deutschen Post oder andere Maßnahmen handelt, stellt das Gericht im Ermessen der Verkäufer. Händler sollten hier also ihre eigenen Vorgänge überprüfen, denn laut dem LG Bochum sind entsprechende Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnbar.
Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite und stellt Ihnen auf Wunsch gern einen Jugendschutzbeauftragten. Hier informieren!
Zur Autorin:
Corinna Flemming war nach ihrem Studium und Volontariat als Redakteurin in verschiedenen Bereichen tätig. Seit Mai 2017 ist sie Redakteurin beim Händlerbund und schreibt unter anderem für die OnlinehändlerNews und die dazugehörigen Infoportale.
Titelbild © BERLINSTOCK – stock.adobe.com
Keine Kommentare vorhanden