Gastbeitrag: Was kommt auf Online-Händler bei Amazon zu?
Mitte Juli 2019 konnte das Bundeskartellamt eine Einigung mit Amazon erzielen. Der Marktplatz kündigte daraufhin an, seine bisher recht einseitigen Regeln ändern zu wollen und den Händlern mehr Rechte einräumen zu wollen. Die neuen Bedingungen sollen ab Mitte August gelten – aber was bedeuten sie genau für Händler?
Ab dem 16. August 2019 gelten die geänderten Vorgaben im Verhältnis zwischen dem Marktplatz Amazon und seinen Händlern. Grund für die Anpassung war ein Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts, in dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen und „bestimmte Verhaltensweisen“ seitens Amazons gegenüber seinen Händlern genauer untersucht wurden.
Amazon plant einige Änderungen
„Dazu gehören u.a. die intransparente Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen, überraschende und teilweise nicht oder nur formelhaft begründete Kündigungen oder Sperrungen, die fehlenden Möglichkeiten für Händler, eine vertragskonforme Leistung von Amazon durchzusetzen sowie streitige Sachverhalte aufzuklären, die Schlechterstellung von Händlern im Zusammenhang mit Kundenbewertungen, die Verpflichtung der Händler zur umfassenden Übertragung von Nutzungsrechten an Produktmaterial (insbesondere Bildern), die Verpflichtung der Händler zur Kostenübernahme bei offensichtlich unberechtigten Kundenretouren und verschiedene weitere Regelungen und Verhaltensweisen des Marktplatzes“, fasst das Bundeskartellamt die Vorwürfe in seinem Fallbericht zusammen.
Wie aber sehen die Änderungen aus, die Amazon nun bis Mitte August umsetzen will? Zum einen sollen die Geschäftsbedingungen nun leichter zu finden sein. Klagen gegen den Marktplatz werden nicht mehr nur an den bisher vertraglich festgelegten Gerichten in Luxemburg verhandelt. Zudem soll der Haftungsausschluss, den Händler bislang zu Gunsten von Amazon einräumen mussten, eingeschränkt werden.
Amazon muss bei Kontensperrungen informieren
Ein wichtiger Aspekt, der viele Händler zweifellos immer wieder beschäftigt hat, ist der neue Umgang mit Kontensperrungen: Die Bedingungen im Hinblick auf Kündigungen und Kontensperrungen sollen künftig deutlich umfangreicher werden. Damit soll der Schutz und die Rechtssicherheit der Händler verbessert werden. So muss Amazon den Händler umgehend informieren, falls es zu einer Kontensperrung oder Kündigung kommt – per Mail oder auf eine vergleichbare Art und Weise. Die Information über die Aussetzung des Vertrags muss zudem den Grund sowie etwaige Möglichkeiten des Widerspruchs enthalten.
Amazon hat aber eine Möglichkeit, den Händler nicht über die Kontensperrung bzw. Kündigung in dieser Art zu informieren. Nämlich dann, wenn sich für das Unternehmen der „begründete Anlass für die Annahme“ ergibt, dass die Untersuchung oder Verhinderung von irreführenden, betrügerischen oder unrechtmäßigen Aktivitäten durch die Herausgabe dieser Information behindert werden könnte. Auch wenn die Information dem Händler die Möglichkeit geben könnte, Amazons Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, muss der Marktplatz nicht informieren.
Die Änderungen von Amazon wurden mit großem Interesse in der Branche aufgenommen. Auch der Händlerbund zeigt sich erfreut über die Entwicklung für Amazon-Händler. „Wir sind froh und stolz, dass durch die Einwilligung von Amazon nun deutliche Verbesserungen für unsere Marktplatz-Händler erreicht werden konnten“, erklärt Florian Seikel, Director Public Affairs & Verbandswesen beim Händlerbund. Der Händlerbund betreut seit über zehn Jahren Amazon-Händler und konnte die Interessen und Bedürfnisse seiner Mitglieder vor dem Bundeskartellamt darlegen.
Der Händlerbund hilft!
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Über den Autor
Michael Pohlgeers ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt unterwegs. Als stellvertretender Chefredakteur des Händlerbundes berichtet er mit Vorliebe über zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche, insbesondere über Neuigkeiten zu Online-Marktplätzen. Zudem gehört zu er zu den Stammgästen in den Multimedia-Formaten OnAir und OnScreen.
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