Wie Online-Händler auf Abmahnungen reagieren
Das Thema Abmahnungen blieb auch im vergangenen Jahr im Online-Handel aktuell. Das zeigen die vorläufigen Zahlen aus der aktuellen Händlerbund-Abmahnstudie. Besonders häufig unterschreiben betroffene Händler noch die Unterlassungserklärung.
Abmahnungen und der Online-Handel – es ist eine nie enden wollende Geschichte. Auch im Jahr 2018 blieb das Thema für viele Händler leider noch aktuell. Das zeigen vorläufige Zahlen der aktuellen Abmahnstudie des Händlerbundes, an der über 700 Online-Händler teilgenommen haben.
Demnach gaben 47 Prozent der Befragten an, dass im vergangenen Jahr häufiger abgemahnt wurde. Im Vorjahr waren es noch 44 Prozent der Händler, die von einer steigenden Zahl an Abmahnungen sprachen – der Trend scheint sich damit weiter fortzusetzen.
80 Prozent der Online-Händler sehen sich einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt. Hier hat sich die Lage offenbar entspannt, berichteten in der Vorjahresstudie noch 84 Prozent von einem stärkeren Wettbewerbsdruck.
DSGVO gilt als gefährlichster Abmahngrund
Auch bei den Abmahngründen hat sich im vergangenen Jahr einiges getan. Das liegt vor allem an der vollständig umgesetzten EU-Datenschutzgrundverordnung: Diese wird von 57 Prozent der Händler als gefährlichster Abmahngrund angesehen. Ob die DSGVO aber tatsächlich ein Abmahngrund ist, ist bei den Gerichten weiterhin umstritten. Auch das Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wird von einigen Händlern (13 Prozent) als gefährlicher Abmahngrund gewertet.
Doch was passiert nach einer Abmahnung?
Für einen Großteil der Händler endet das anwaltliche Schreiben offenbar in einer Unterlassungserklärung: Knapp jeder zweite Händler (48 Prozent) gibt an, die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zu haben. Immerhin jeder Dritte (36 Prozent) kann einen außergerichtlichen Vergleich erzielen, für fast jeden fünften Händler (19 Prozent) endet die Abmahnung allerdings in einem Gerichtsverfahren.
Die Händler sind immerhin beim Unterschreiben der Unterlassungserklärung zurückhaltender geworden: Im Vorjahr haben noch sieben Prozent mehr der Händler diese unterzeichnet. Es konnten zudem mehr außergerichtliche Vergleiche erzielt werden (2017: 32 Prozent) und etwas weniger Händler gingen nach einer Abmahnung in ein Gerichtsverfahren (2017: 20 Prozent).
Die endgültigen Ergebnisse der Händlerbund-Abmahnstudie werden im April 2019 veröffentlicht.
Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr.
Über den Autor
Michael Pohlgeers ist stellvertretender Chefredakteur beim Händlerbund. Seit 2013 berichtet er über neue Entwicklungen und Hintergründe aus der Online-Handelsbranche. Daneben gehört er auch zu den Stammgästen in den Multimedia-Formaten OnAir und OnScreen.
Titelbild © Sinuswelle / Fotolia
Beitragsbild © fotogestoeber / Fotolia
Keine Kommentare vorhanden