Skip to main content
 

Abmahnung: Die 5 häufigsten Gründe

  • SEO-Küche Logo


PDF herunterladen

Unsere Top-5 der Abmahngründe:

Einen Shop im Internet zu eröffnen, ist technisch heutzutage nicht schwer. Entweder man nutzt als Händler Shop-Software oder einen Online-Marktplatz. Schon ist die Ware online und der Handel in vollem Gange. Was dabei oft vergessen wird, ist, dass es rechtlich im E-Commerce viel zu beachten gibt. Rechtsvorschriften werden teilweise gar nicht, oder nur sporadisch umgesetzt.

abmahnungen_online

Doch das kann sich schnell rächen. Wie in keinem anderen Land wird hierzulande wegen Wettbewerbsverletzungen abgemahnt. Fast jeder Vierte war laut einer Händlerbund-Studie bereits davon betroffen, teils durch darauf spezialisierte Anwaltskanzleien, teils durch Verbraucherschutzverbände. Wir haben hier die TOP 5 der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt und erklären, wie man einer Abmahnung entgegenwirken kann.

Auf Platz 5: Die fehlenden Angaben wesentlicher Artikelmerkmale

Neben der Tatsache, dass durch die Angabe der wesentlichen Artikelmerkmale der Verkauf gesteigert wird, ist dies auch Pflicht im Online-Handel. Dies wird oft vergessen. Dem Kunden sind vor einem Kauf die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in angemessenem Umfang mitzuteilen, da er die Ware nicht direkt begutachten kann. Welche Eigenschaften dabei wesentlich sind, ist dabei im Einzelfall von Artikel zu Artikel zu betrachten. Folgendes sollte aber beachtet werden:

➤  Alle kaufentscheidenden Merkmale mitteilen. Dem Kunden muss die Ware genau beschrieben werden. Material, Farbe, Schnitt etc. sind aufzuführen.

➤ Auf der Bestellübersichtsseite (Checkout-Page) ist dies noch einmal klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen.

Auf Platz 4: Die fehlerhaften Versandbedingungen

Versandhinweise sollen dem Kunden ermöglichen, sich selbst ein Bild von Kosten und Lieferzeiten zu machen. Dies ist auch eine Pflicht, denn sollten diese Angaben fehlen oder widersprüchlich sein, droht eine Abmahnung. Die Angaben dazu müssen für den Verbraucher dabei transparent und verständlich sein. Daneben muss bei Lieferzeiten immer ein Liefertermin bestimmt sein (Bsp. 1-3 Tage). Die Angabe “Sofort lieferbar” ist dabei nicht ausreichend. Auch bei Auslandsversand müssen die Lieferbedingungen angegeben werden, solange die Kosten “vernünftigerweise” noch berechenbar sind.

➤  Liefertermine am Artikel angeben.

➤ Link “zzgl. Versand” am Artikelpreis anbringen. Dieser muss auf die Versandbedingungen führen.

Auf Platz 3: Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie aus dem Jahr 2014 wurde das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen neu gefasst. Dies macht eine Anpassung der Widerrufsbelehrung und Bereitstellen des Muster-Widerrufsformulars notwendig. Sollte noch die alte Widerrufsbelehrung online sein oder fehlen notwendige Bestandteile, bedeutet das für den Händler Abmahn-Gefahr. Daher sollte hier Folgendes beachtet werden:

➤ Schaltfläche einrichten. Diese sollte von allen Fenstern der Bestellung gut erreichbar sein.

➤ Widerrufsbelehrung aktualisieren. Insbesondere über das Widerrufsrecht, Frist und Form muss in aktueller Art und Weise belehrt werden.

➤ Muster-Widerrufsformular einfügen. Dieses darf nicht verändert werden. Nur die entsprechende Adresse des Empfängers ist zu aktualisieren.

Auf Platz 2: Fehlerhaftes Impressum

Ein weiterer Kardinalfehler beim Handel im Internet ist das fehlerhafte Impressum. Die sogenannte Anbieterkennung bildet die notwendigen Informationen des Inhabers einer Webseite ab, sodass klar erkennbar ist, wer bei Fragen und Ansprüchen des Käufers der Ansprechpartner ist. Ihre rechtliche Grundlage findet sich in § 5 Telemediengesetz. Die Informationen sind leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

abmahngrund_impressum

Gerade durch die exakten Anforderungen an das Impressum ist es für Abmahner ein Leichtes, schnell und effektiv ein fehlerhaftes bzw. sogar fehlendes Impressum ausfindig zu machen. So vermeidet man Fehler und eine Abmahnung:

➤ Schaltfläche mit der Beschriftung “Impressum” einfügen. Diese soll als solches erkennbar und ständig verfügbar sein. Der Kunde sollte das Impressum am Besten von jeder Seite des Bestellvorgangs erreichen können.

➤ Informationspflichten beachten.

➤Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz sowie Anschrift angeben.

➤ Angaben zu Kommunikationsmitteln, also z.B. Telefonnummer, Kontaktformular,     einschließlich der E-Mail-Adresse machen.

➤Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Wirtschaftsidentifikationsnummer sofern vorhanden.

Der erste Platz als Spitzenreiter der Abmahngründe geht an den “fehlenden OS-Link” (Online-Streitbeilegung). Mit einem Blick für den geübten Abmahner zu erkennen, da er sich durch die Notwendigkeit eines Links von anderen Vorschriften unterscheidet. Die Pflicht basiert auf der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ODR-Verordnung). Um eine schnelle Verbreitung zu erreichen, sind Online-Händler seit dem 09.01.2016 aktiv als “Botschafter” für die alternative Streitbeilegung tätig. Daher müssen Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen in der Europäischen Union ihre Webseiten um einen Link zur OS-Plattform ergänzen. Dieser muss leicht zugänglich sein. Es empfiehlt sich zur Sicherheit, den Hinweistext samt Link in die AGB und Kundeninformation aufzunehmen und außerdem unterhalb des Impressums zu ergänzen. Ob der Link als Hyperlink ausgestaltet sein muss, wird weder im Gesetz oder in eindeutiger Rechtsprechung festgelegt. Um Risiken auszuschließen, wird es empfohlen, den Link anklickbar zu machen. So umgeht man die Abmahnfalle:

➤ Text und Link in AGB und unter Impressum einfügen:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter „.

➤ Um auf Nummer sicher zu gehen: Link als Hyperlink einfügen

Der Händlerbund hilft!

Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 2 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr. Jetzt informieren!

Über den Autor

Ivan Bremers ist Volljurist und seit 2017 für den Händlerbund als juristischer Redakteur tätig. Im Bereich E-Commerce berät und berichtet er regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die Branche bewegen. Daneben ist er als Referent auf Veranstaltungen rund um das Thema E-Commerce tätig.

Titelbild © pixelkorn / Fotolia

Bild © vege / Fotolia

Bild © marog-pixcells / Fotolia

Kommentare

Herzlichen Dank für den Umriss der Gründe! Gilt eine Unterlassungserklärung per Fax als gültig? Solche hat die Freundin erhalten, das Original wird aber bis heute nicht nachgereicht. Wäre es sinnvoll, in solchem Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten? Danke im Voraus!

Hallo Helga, leider können und dürfen wir keine Auskunft zu rechtlichen Themen geben. Ideal ist es einen Anwalt bei Unterlassungserklärungen einzuschalten.


Hast du eine Frage oder Meinung zum Artikel? Schreib uns gerne etwas in die Kommentare.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Jetzt den SEO-Küche-Newsletter abonnieren

Ähnliche Beiträge

Kurzvideos in Marketingkampagnen einbinden und gezielt für mehr Reichweite und Nutzerinteraktion einsetzen

 Kurzvideos in SEA-Kampagnen einbinden: Einfacher Fahrplan für erfolgreiche Video Ads

  • antje stensel
  • von Antje Stensel
  • 05.10.2026

Kurzvideos sind längst mehr als ein Trend aus sozialen Netzwerken. Auch in SEA-Kampagnen spielen kurze Bewegtbildformate eine immer wichtigere Rolle. Sie helfen dabei, Aufmerksamkeit aufzubauen, Produkte und Dienstleistungen schnell zu erklären und Nutzer bereits vor dem Klick gezielt anzusprechen. Gerade bei Google Ads, YouTube Ads und Performance-Max-Kampagnen bieten Kurzvideos die […]

Sticky-Menüs und klare CTAs zur Verbesserung des On-Site-Engagements einer Website

On-Site-Engagement erhöhen: Wie Sticky-Menüs und klare CTAs Nutzer gezielt führen

  • Patrick
  • von Patrick Palazzo
  • 28.09.2026

Besucher mittels SEO oder SEA auf eine Website zu bringen, ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, was danach passiert: Finden Nutzer schnell die gewünschten Informationen? Wissen sie jederzeit, welche Handlung als Nächstes sinnvoll ist? Und gelangen sie ohne Umwege zu Kontaktformular, Produkt, Beratung oder Kauf? Genau hier setzt das […]

Partnerschaften mit Communitys zur Erschliessung neuer Zielgruppen im Online-Marketing

Partnerschaften und Communities für neue Zielgruppen

  • antje stensel
  • von Antje Stensel
  • 21.09.2026

Neue Zielgruppen zu erreichen, muss nicht immer mehr Werbebudget erfordern. Strategische Partnerschaften und der Aufbau einer eigenen Community können Unternehmen dabei helfen, ihre Reichweite nachhaltig zu vergrößern, Vertrauen aufzubauen und neue Kundengruppen zu erschließen. Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit für alle Beteiligten einen erkennbaren Mehrwert bietet. Unternehmen, Partner und Community-Mitglieder […]

Laptop mit geöffneter Google-Suche

EmpCo ab September 2026: Was bedeutet die Richtlinie für bestehende Social-Media-Inhalte?

  • antje stensel
  • von Antje Stensel
  • 15.09.2026

Was ist die EmpCo-Richtlinie? EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Es ist eine EU-Richtlinie, die regelt, wie Unternehmen über Umwelt und Nachhaltigkeit kommunizieren dürfen. Für viele Firmen ist das gerade ein wichtiges Thema. Typische Begriffe, die Unternehmen bisher genutzt haben: nachhaltig umweltfreundlich grün ökologisch klimafreundlich klimaneutral ressourcenschonend […]

E-Mail-Marketing: Newsletter mit aufmerksamkeitsstarken Betreffzeilen und strukturiertem Aufbau

Newsletter, die geöffnet werden – Aufbau & Betreffzeilen

  • antje stensel
  • von Antje Stensel
  • 14.09.2026

Die beste Aktion, der spannendste Blogbeitrag oder das attraktivste Angebot bringen wenig, wenn der Newsletter ungeöffnet im Posteingang liegen bleibt. In Zeiten voller E-Mails und knapper Aufmerksamkeit müssen Unternehmen bereits in der Inbox überzeugen. Der erste Eindruck entsteht nicht erst nach dem Öffnen, sondern schon durch Absender, Betreffzeile und Vorschautext. […]

e commerce branche

E-Commerce Deutschland 2026: Trends & Strategie

  • Oliver Lindner / Gründer und Geschäftsführer
  • von Oliver Lindner
  • 12.09.2026

Der deutsche E-Commerce wächst : aber er wird gleichzeitig komplexer, wettbewerbsintensiver und strukturell tiefgreifend verändert. Wer im Herbst 2026 noch mit den Strategien von 2022 arbeitet, verliert Marktanteile an Plattformen, die schneller, günstiger oder sichtbarer sind. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Entwicklungen den deutschen Onlinehandel im Jahr 2026 prägen : […]