Gesetze, Steuern, Urteile – das erwartet Onlinehändler im neuen Jahr!
Was können Online-Händler 2020 erwarten?Im Jahr 2020 erwarten Online-Händler zahlreiche gesetzliche Änderungen, Urteile und rechtliche Entwicklungen. Gerade der Handel auf Online-Plattformen nimmt dabei eine wichtige Rolle ein – laufende Verfahren und Vorhaben der Gesetzgeber zeigen das gut. Wir geben einen Überblick über das, was für Online-Händler in den kommenden Monaten relevant wird, und auch eine kleine Zusammenfassung der Geschehnisse zum vergangenen Jahreswechsel.
Welche rechtlichen Neuigkeiten gibt es bereits?
Der Jahreswechsel ist ein beliebter Zeitpunkt, um neue Gesetze in Kraft treten zu lassen. So kam es auch beim Übergang ins Jahr 2020 zu einigen Änderungen. Aber auch die Gerichte sind voller Tatendrang in das neue Jahr gestartet.
- Keine Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten – das gilt seit dem 25. Dezember 2019. Bisher mussten Leuchten, wie viele andere Geräte im Haushalt auch, hinsichtlich ihrer Energieeffizienz mit einem entsprechenden Label gekennzeichnet werden. Nun ist das für Händler nicht mehr notwendig, auch die Darstellung des Labels im Shop entfällt. Weil ein gewissen Abmahnrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir auch, die Darstellung auch nicht freiwillig vorzunehmen. Vorsicht: Die Pflicht entfällt nur für Leuchten und nicht für Lampen!
- Die Universalschlichtungsstelle – Sie existiert seit Jahresbeginn und ersetzt praktisch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle. Diese Umbenennung ist für Händler wichtig, die sich zur Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung verpflichtet haben oder ausnahmsweise auch verpflichtet sind, und sich in ihrem Hinweis bislang auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle bezogen. Dieser sollte angepasst werden.
- Neue Mehrwertsteuersätze & Co. – Bereits seit dem 17. Dezember 2019 gilt für E-Books und E-Paper der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Damit erfolgte im Ergebnis eine Anpassung an die Besteuerung gedruckter Bücher. Selbiges gilt seit dem 1. Januar 2020 außerdem für Hygieneartikel für Frauen, so zum Beispiel Binden oder Tampons. Im Bereich Steuern ergibt sich außerdem eine Änderung für Kleinunternehmer: Die Grenze für den Vorjahresumsatz wurde zum Jahreswechsel von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer liegt nun bei 9.408 Euro.
- Consumer Protection Cooperation – Seit dem 17. Januar 2020 ist die neue CPC-Verordnung in Kraft und soll den EU-/EWR-weiten Verbraucherschutz stärker auf ein gemeinsames Niveau bringen. Dazu wird ein Netzwerk aus Verbraucherschutzbehörden gegründet, das immer dann tätig werden soll, wenn eine Vielzahl von Verbrauchern beim grenzüberschreitenden Handel im Europäischen Wirtschaftsraum in ihren Rechten beeinträchtigt wird. Als letztes Mittel kann es hier sogar zu Shop-Schließungen kommen. Der rein inländische Handel ist aber nicht betroffen.
Auch für 2020 gibt es viele rechtliche Änderungen für Online-Händler.
Diese anstehenden Urteile sind 2020 wichtig für Online-Händler
- Marke Black Friday – Wer zur alljährlichen Rabattschlacht den Begriff Black Friday für seinen Online-Handel nutzt und keine Lizenz dafür besitzt, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Gegen die Eintragung dieser Marke gibt es Kritik, auch die Löschung wurde schon vor längerer Zeit beantragt. Zurzeit sind sowohl beim Bundespatentgericht als auch beim Landgericht Berlin Verfahren anhängig, in denen die Löschung, zumindest in Teilbereichen, geklärt werden soll.
- Haftung für Kundenbewertungen auf Amazon – Inwiefern müssen sich Händler, die auf einem Online-Marktplatz tätig sind, Bewertungen von Kunden zurechnen lassen? In dieser Frage wird der Bundesgerichtshof am 20.02.2020 sein Urteil verkünden (Aktenzeichen I ZR 193/18). Zur Debatte steht, ob eine entsprechende Äußerung von Kunden eine Vertragsstrafe auslösen kann, wenn sich der Händler zuvor zur Unterlassung von Aussagen gleichen Inhalts verpflichtet hat.
- Haftung von Amazon für Markenverletzungen – Ebenfalls um Haftung dreht sich ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Verfahren (Aktenzeichen C‑567/18). Hier geht es allerdings um den Konzern selbst: Wie sich zuletzt in den Schlussanträgen des Generalanwalts, an denen sich die Richter nicht selten orientieren, ergab, könnte Amazon für Markenrechtsverletzungen von Marktplatz-Händlern haften müssen – zumindest wenn es auch als Fulfillment-Dienstleister tätig wird.
Gesetzliche Änderungen in Deutschland und der EU
- Gesetz für den fairen Wettbewerb – Dieses Vorhaben soll unter anderem dafür sorgen, dass Abmahnmissbrauch deutlich eingeschränkt wird. Allerdings: Der bisherige Regierungsentwurf sah sich viel Kritik ausgesetzt. Nachdem das Gesetz eigentlich 2019 in Kraft treten sollte, wird es nun offenbar auf 2020 hinauslaufen. Wann genau damit gerechnet werden kann, ist jedoch unklar. Weitere Entwicklungen sind zurzeit nicht bekannt.
- E-Privacy-Verordnung – Sie sollte eigentlich schon 2018 gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten, bis heute kam es dazu allerdings nicht. Die E-Privacy-Verordnung soll den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation regeln und beispielsweise Vorgaben für Messenger oder die Nutzung von Cookies vorsehen. Nachdem der neue Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton zunächst ankündigte, dass der Vorschlag für das Gesetz zunächst zurückgezogen werden konnte, scheint der Entwurf nun doch weiterhin zur Debatte zu stehen. Die kroatische Ratspräsidentschaft hat für Februar 2020 nun den Versuch angekündigt, mit den Mitgliedstaaten einen Kompromiss zu finden.
- P2B-Verordnung – P2B steht für Plattform-to-Business. Anbieter solcher Plattformen, zu denen auch Online-Marktplätze gehören, sollen hiermit mehr Transparenz und Fairness gegenüber dort aktiven Unternehmern wie Online-Händlern schaffen. So müssen beispielsweise jene Parameter offen gelegt werden, die für das Listing von Händlern bzw. ihren Angeboten besonders ausschlaggebend sind. Sie tritt am 12.07.2020 in Kraft.
- Omnibus-Directive – Zugegeben, dieses Thema wird für Online-Händler praktisch erst 2022 wirklich relevant. Mit der Omnibus-Directive werden gleich vier andere wichtige Richtlinien im Hinblick auf den Verbraucherschutz geändert, beispielsweise die Richtlinie über Preisangaben oder auch die Verbraucherrechterichtlinie. Online-Händler müssen sich auf zahlreiche Änderungen einstellen. Was genau jedoch hier auf sie zukommt, ist bisher nur grob festzustellen. Vieles hängt nun von der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ab, für welche sie jetzt zwei Jahre Zeit haben. Informationen gibt es im FAQ des Händlerbundes.
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Über den Autor
Melvin Dreyer ist seit Mitte 2018 als juristischer Redakteur für den Händlerbund tätig. Er hat schon während seines Rechtswissenschaft-Studiums leidenschaftlich gerne Beiträge verfasst und Fachwissen vermittelt. Jetzt berichtet er als Redakteur regelmäßig zu rechtlichen Neuigkeiten und Fragestellungen rund um den E-Commerce.
Titelbild: © natali_mis – adobe.stock.com
Bild: © Gesetzliche Änderungen 2020 > peterschreiber.media – adobe.stock.com
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