Der Bund übernimmt 50 % Ihrer Beratungskosten. Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Sie förderfähig sind.
✓ BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen
✓ Komplette Antragsbegleitung inklusive
✓ Auszahlung direkt vom BAFA an Sie
✓ Bundesweit – Beratung remote oder vor Ort
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst seit Jahrzehnten Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das aktuelle Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, früher bekannt als „Förderung unternehmerischen Know-hows“, läuft noch bis zum 31. Dezember 2026 und wird vom Bund sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Dazu zählen ausdrücklich auch Strategien für Digitalisierung und Online-Marketing: SEO, Social Media, Website-Optimierung, Online-Shop-Konzepte oder eine umfassende Marketing-Strategie für Ihren Auftritt im Netz.
Der Zuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Bundeszuschuss, der nach Abschluss der Beratung direkt an Sie als Unternehmen ausgezahlt wird.
| Maximale Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) | 3.500 € netto |
| Zuschussquote für Bestandsunternehmen | 50 % |
| Maximaler Zuschuss pro Beratung | 1.750 € |
| Anzahl geförderter Beratungen | bis zu 5 bis Ende 2026, max. 2 pro Jahr |
| Ihr Eigenanteil bei Vollausschöpfung | 1.750 € + USt. |
In Sonderfällen sind höhere Quoten möglich: Jungunternehmen im ersten Jahr nach der Gründung erhalten erhöhte Sätze, wenn sie zuvor ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt haben. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können bis zu 90 % Zuschuss bekommen.
Wichtige Neuerung seit November 2025: Wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. als Kleinunternehmer oder Freiberufler), wird der Zuschuss nun auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Das bedeutet einen spürbar höheren effektiven Zuschuss.
Mit unserem Beratungstool klären wir das in wenigen Sekunden.
Gründungen im ersten Jahr werden gesondert gefördert – dazu kommen wir am Ende.
Einschließlich Teilzeit und geringfügig Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
Pro Kalenderjahr sind bis zu 2 geförderte Beratungen möglich (max. 5 bis Ende 2026).
Alle Beratungspakete der SEO-Küche sind BAFA-förderfähig.
Das Förderprogramm läuft noch bis 31. Dezember 2026 – je früher, desto besser.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung, also Analyse, Strategie und Maßnahmenplan. Die spätere Umsetzung wird separat beauftragt. Wir bieten folgende Beratungspakete als eigenständige BAFA-Förderprojekte an:
Ist-Analyse Ihrer Sichtbarkeit, Keyword- und Wettbewerbsrecherche, technisches SEO-Audit, Content-Strategie und ein priorisierter Maßnahmenplan für die nächsten 12 Monate.
Themen-Cluster, Redaktionsplan, Content-Briefings, interne Verlinkungslogik – damit Sie wissen, was Sie wann zu welchem Thema veröffentlichen sollten.
Google Business Profile, lokale Rankings, Bewertungsmanagement und lokale Citations – ideal für Standorte, Praxen, Kanzleien und Filialbetriebe.
Strukturanalyse, Conversion-Pfade, Core Web Vitals und Ladezeit-Optimierung. Wir zeigen, wo Ihre Website Besucher verliert und wie Sie das beheben.
Shop-Struktur, Produktfeed, Conversion-Optimierung und Schnittstellen zu Marketplaces – für E-Commerce-Unternehmen, die wachsen wollen.
Plattformwahl, Personas, Redaktionsplan und KPI-System. Damit Social Media nicht Selbstzweck bleibt, sondern auf konkrete Geschäftsziele einzahlt.
Channel-Mix, Customer Journey, Mediaplan und Budget-Allokation – die strategische Klammer über alle Marketing-Kanäle.
Der Prozess ist in der Praxis weniger bürokratisch, als viele befürchten. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Schritt 1 – Kostenloses Erstgespräch In 30 Minuten klären wir, ob Sie förderberechtigt sind, welches Beratungsthema sinnvoll ist und wie der konkrete Ablauf aussieht. Unverbindlich und kostenfrei.
Schritt 2 – Antragstellung beim BAFA Sie stellen den Antrag online über das BAFA-Portal. Der Aufwand liegt bei rund 20 Minuten. Wir geben Ihnen unsere BAFA-Berater-ID und unterstützen beim Ausfüllen aller Felder.
Schritt 3 – Informationsschreiben abwarten Die von Ihnen gewählte Leitstelle prüft den Antrag und stellt Ihnen das Informationsschreiben zur Verfügung – meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Wichtig: Bis dieses Schreiben da ist, dürfen wir noch keinen Vertrag unterschreiben und nicht mit der Beratung beginnen.
Schritt 4 – Beratung durchführen Nach Eingang des Informationsschreibens unterschreiben wir den Beratungsvertrag und starten mit der Beratung. Je nach Paket sind das in der Regel 4 bis 8 Wochen mit mehreren Workshops und Strategie-Terminen.
Schritt 5 – Beratungsbericht und Rechnung Sie erhalten von uns einen umfassenden Beratungsbericht inklusive Maßnahmenplan. Wir stellen die Rechnung; Sie zahlen das Honorar vollständig (das ist Voraussetzung für den Zuschuss).
Schritt 6 – Verwendungsnachweis und Auszahlung Sie reichen den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein – wir bereiten alle Dokumente vor. Nach Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss direkt auf Ihr Konto. In der Praxis dauert das 4 bis 6 Wochen.
Klingt komplizierter, als es ist? Im Erstgespräch gehen wir den Ablauf gemeinsam durch.
BAFA-gelistete Beratungsunternehmen gibt es viele. Das macht uns anders:
Wir machen seit Jahren nichts anderes. Während viele BAFA-Berater Generalisten sind, kommen wir aus der Praxis von SEO, Content, Social und Performance Marketing.
Sie bekommen von uns nicht nur die Beratung selbst, sondern auch alle Vorlagen für Antrag, Verwendungsnachweis und Beratungsbericht. So vermeiden Sie die häufigsten Fehler, die zur Ablehnung führen.
Sie bekommen nach der Beratung einen konkreten, priorisierten Maßnahmenplan – mit Verantwortlichkeiten, Zeitplan und KPIs. Damit können Sie direkt arbeiten, mit oder ohne uns als Umsetzungspartner.
Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland. Workshops und Strategie-Termine führen wir nach Ihrem Wunsch per Videocall, hybrid oder bei Ihnen vor Ort durch.
Wer einen Antrag selbst stellt, ohne sich vorher gut zu informieren, riskiert die Förderung. Das sind die drei häufigsten Stolperfallen – und wir achten in jedem Mandat darauf, dass sie nicht passieren:
Schon ein unterschriebener Beratungsvertrag gilt rechtlich als „Beginn der Beratung". Wer vor Eingang des Informationsschreibens den Vertrag unterschreibt oder einen Workshop durchführt, verliert den kompletten Förderanspruch. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass Sie das Beraterhonorar vollständig an uns gezahlt haben. Stundungen, Teilzahlungen oder Verrechnungen mit anderen Leistungen sind nicht zulässig und führen zur Ablehnung des Verwendungsnachweises.
Sie haben sechs Monate Zeit, den Verwendungsnachweis nach Erhalt des Informationsschreibens beim BAFA einzureichen. Wer die Frist verpasst, verliert den Zuschuss – ohne Möglichkeit zur Nachreichung.
Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Die BAFA-Beratungsförderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Sie können sie zum Beispiel mit Programmen wie „Digital Jetzt“ oder dem Digitalbonus Bayern für die Umsetzung kombinieren. Im Erstgespräch prüfen wir, welche Förderprogramme zu Ihrer Situation passen.
Ja. Sie zahlen die Beraterrechnung zunächst vollständig. Erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA den Zuschuss direkt auf Ihr Geschäftskonto. Stundungen oder Verrechnungen sind nicht zulässig und führen zur Ablehnung.
Dann verlieren Sie den Förderanspruch komplett. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. Schon der Abschluss des Beratungsvertrages gilt als „Beginn der Beratung“. Daher warten wir in jedem Fall das Informationsschreiben ab, bevor irgendwelche Verträge unterschrieben werden.
Die Wahl der Leitstelle ist frei. Für Online-Marketing-Beratungen empfehlen wir die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes in Köln, weil sie die Anträge erfahrungsgemäß am schnellsten bearbeitet. Handwerksbetriebe wählen den ZDH, Hotel- und Gaststättenbetriebe die INTERHOGA.
Förderfähig sind alle konzeptionellen Beratungen rund um digitales Marketing: SEO-Strategie, Content-Marketing, Social-Media-Strategie, Website-Optimierung, Local SEO, Online-Shop-Konzepte und übergreifende Online-Marketing-Strategien. Die reine Umsetzung von Maßnahmen ist nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Auch Soloselbständige und Freiberufler mit Sitz in Deutschland sind förderberechtigt.
Sie können beim BAFA direkt nachfragen oder den Berater bitten, Ihnen die BAFA-Berater-ID zu nennen. Nur Beratungen durch BAFA-gelistete Beraterinnen und Berater sind förderfähig. Wir teilen Ihnen unsere ID gerne im Erstgespräch oder bei Vertragsanbahnung mit.
Bestandsunternehmen erhalten 50 % der Beratungskosten als Zuschuss, maximal 1.750 € pro Beratung. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 € netto. Pro Jahr sind bis zu zwei Beratungen förderfähig, insgesamt fünf bis zum Programmende am 31. Dezember 2026.
Vom Antragseingang bis zum Informationsschreiben vergehen in der Regel ein bis drei Werktage. Erst dann darf die Beratung beginnen. Nach Abschluss der Beratung haben Sie sechs Monate Zeit für den Verwendungsnachweis. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt rund vier bis sechs Wochen nach Einreichung.
Das aktuelle Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ läuft bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich, aber noch nicht verbindlich beschlossen. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte den Antrag vor diesem Datum stellen.
Die SEO-Küche ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gelistet. Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die Rahmenrichtlinie des BAFA sowie das individuelle Bewilligungsschreiben Ihrer Leitstelle. Stand: 2026.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob Sie förderberechtigt sind, welche Beratung zu Ihrer Situation passt und wie der konkrete Ablauf aussieht. Sie gehen aus dem Gespräch mit einer klaren Empfehlung – ob mit uns oder ohne uns.