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EU AI Transparenz Check

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU AI Act. Mit unserem kostenlosen EU AI Transparenz-Check klären Sie in wenigen Minuten, ob Ihre Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Der geführte Entscheidungsbaum berücksichtigt Text, Bild, Video und Audio (inkl. Deepfakes), Chatbots sowie Emotionserkennungs- und biometrische Kategorisierungssysteme – einschließlich Sonderfälle wie der redaktionellen Ausnahme und der Kunst-/Satire-Ausnahme.

Sie beantworten wenige gezielte Fragen zu Zielmarkt und Inhaltstyp und erhalten als Ergebnis eine klare Einschätzung mit Begründung und der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage. Ergänzend zeigen wir Hinweise zum nationalen Wettbewerbsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie – bei Emotionserkennung – zu den zusätzlichen Anforderungen der DSGVO.

Ist eine Kennzeichnung erforderlich, empfehlen wir das passende offizielle EU-Symbol direkt im Ergebnis. Mit dem integrierten Bild-Label-Tool platzieren Sie dieses Symbol anschließend frei auf Ihrem Bild und laden das Ergebnis direkt herunter – die Verarbeitung erfolgt vollständig im Browser, es wird nichts hochgeladen.

Der EU AI Transparenz-Check liefert eine fundierte Ersteinschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

EU AI Transparenz-Check

Ein geführter Entscheidungsbaum auf Basis von Art. 50 der EU-KI-Verordnung – inklusive der Hebel für das UWG in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wissen statt Vermuten.

Stichtage & Übergangsfristen

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 02.08.2026. Für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 gilt bei Systemen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, eine Übergangsfrist bis zum 02.12.2026 (AI-Omnibus, vorbehaltlich formeller Annahme). Vor dem 02.08.2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend markiert werden – werden sie jedoch am oder nach diesem Datum veröffentlicht, greift die Kennzeichnungspflicht.