Was letzten Freitag nicht geklappt hat, wird jetzt nachgeholt – die aktuellen Online-Marketing Nachrichten aus der SEO Küche.
Urteil gegen wertlose Webkataloge
Das Landgericht Wuppertal hat den Tatbestand der Sittenwidrigkeit bei kostenpflichtigen Webkatalogen oder -Verzeichnissen festgestellt, wenn diese nicht auf den ersten 5 Suchtrefferseiten einer Suchmaschine zu finden sind.
Im besagten Fall verlangte das Webverzeichnis für einen Eintrag 910€ jährlich. Da kommt man mit zielgerichteten Google AdWords Anzeigen eindeutig billiger davon…
Werbung auf Twitter für KMU
Twitter bietet in der DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) jetzt Werbemöglichkeiten speziell für kleine und mittelständische Unternehmen an. Was bisher nur großen Konzernen vorbehalten war, ist nun auch für KMUs möglich: Werbung auf Twitter.
https://ads.twitter.com/login.
Das Ganze funktioniert denkbar einfach. Die einzige Vorraussetzung ist, ein aktives Twitterprofil zu haben. Mehr dazu unter: Seit Kurzem neu bei Twitter: „Twitter Ads“ und „Quick Promote“ speziell für KMUs.
Google will Fakten von Fiktion trennen
Letzte Woche wurde viel über ein Research Paper von Google geschrieben. Der Grund: Das Paper beschreibt, wie Google die Autorität einer Webseite nicht aufgrund von Empfehlungen (=Backlinks) feststellt, sondern aufgrund von „Fakten“. Dass dieses Paper einen kleineren Sturm von Diskussionen in der SEO-Szene hervorgerufen hat, ist nicht verwunderlich.
Eine gute Zusammenfassung findet ihr hier: http://www.seoskeptic.com/knowledge-based-trust/.
Google fängt an, Autoversicherungen zu vermitteln
Google mischt sich immer mehr in den Dienstleistungsbereich ein und fängt in den USA jetzt an, Autoversicherungen zu vermitteln:
An easier way to shop for car insurance
Wir sind gespannt, wann diese oder andere von Google bereitgestellte Dienstleistungen nach Europa kommen.
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