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Die Nutzung von KI-Bildrechten – Das müssen Sie wissen


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KI-generierte Bilder haben keinen Urheber, daher ist die Nutzung der Bildrechte im Grunde genommen frei. Kurzum gilt: Je mehr man den KI-generierten Inhalt verändert, desto wahrscheinlicher ist es, dass man der Urheber der Bilder ist. Nichtsdestotrotz gibt es Ausnahmen, sodass man nie sicher sein kann. In Zukunft ist man durch den sogenannten AI-Act verpflichtet, KI-Inhalte als solche zu kennzeichnen. Anbei erhalten Sie Tipps, wie Sie herausfinden, wer Urheber der KI-Inhalte ist, wie Sie Urheber der KI-generierten Bilder werden können und welche Folgen es hat urheberrechtlich geschützte KI-Bilder zu nutzen.

Das versteht man unter KI-Bildern

KI-Bildgeneratoren wie Stable Diffusion, Dall-E und Midjourney erstellen für Sie auf Basis eines Prompts 2D- oder 3D-Bilder. Je konkreter die Eingabe ist, desto besser ist das Ergebnis. KI-Tools wie Dall-E und andere greifen dabei auf bestehende Bilder und Fotos zurück. Und genau hier liegt unter Umständen das Problem, denn die neuen KI-Bilder sind zwar neu und einzigartig, basieren aber auf Werken von echten Künstlern. Die KI-Künstler interessiert hingegen, ob sie rechtlich die Bilder nutzen können.

Bildrechte bei KI-Bildern: Urheber-, Nutzungs- und Drittrechte

Prinzipiell geht man davon aus, dass KI-generierte Bilder ebenfalls Bilder sind, sodass auch hier die Verwertungsrechte abgeklärt werden sollten. Aus Rechtssicht sind diese Bilder ebenso zu behandeln wie Bilder, die Menschen gemacht haben. Hierbei unterscheidet man zwischen Nutzungs-, Urheber- und Drittrechten.

  • Urheberrecht: Schützt geistiges Eigentum wie Texte, Bilder oder Musik. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu nutzen. Das Urheberrecht gehört dem Schöpfer des Werkes.
  • Nutzungsrechte: Geben die Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.
  • Drittrechte: Sind Rechte anderer Personen, die bei der Nutzung eines Werkes beachtet werden müssen (z.B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte).

Jedoch gibt es bei KI-Inhalten einige Besonderheiten, welche die Rechtsklärung komplizierter macht. Unter anderem fehlt der Urheberschutz bei KI-Bildern. Menschliche Werke haben ein Urheberrecht, aber für KI-Bilder ist die Anwendbarkeit des Urheberrechts noch strittig. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die meisten KI-Bilder keinen Urheberschutz haben. Dies hat sogar viele Vorteile, aber auch Nachteile, wenn Sie diese Inhalte erstellen und nutzen wollen.

Vorteile und Nachteile des fehlenden Urheberschutzes bei KI-Bildern

Sofern Bilder nicht urheberschutzfähig sind, müssen Sie auch gegenüber KI-Tools oder den Schöpfern der Inhalte keine Pflichten des Urhebergesetzes (UrHG) einhalten.

  • § 13 UrHG: Bei der Verwendung von künstlich generierten Bildern muss kein Urheber genannt werden.
  • 23 § UrHG: Sie dürfen KI-Bilder vor der Verwendung beliebig bearbeiten.

Andererseits kann Ihre Konkurrenz Ihre Bilder bearbeiten und nutzen, da für die KI-Bilder kein Urheberschutz besteht.

Drittrechte bei KI-Bildern

Nicht nur die Urheberrechte sind wichtig, sondern auch die Drittrechte sind wichtige Bildrechte bei KI-generierten Bildern. In diesem Zusammenhang spielen die Rechte der abgebildeten Personen oder Marken eine wichtige Rolle, aber auch Gebäude und Kunstobjekte. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Künstliche Intelligenz Trainingsdaten nimmt, auf welchen echte Menschen zu sehen sind. Erstellen Sie beispielsweise ein Bild mit Personen bei einer Versammlung, dann kann es gut sein, dass eine Person einer echten Person ähnelt. Dennoch können die Drittrechte nicht gänzlich geklärt werden, da man nicht die Erlaubnis der Person erhalten kann.

Kann ich Urheber meiner generierten KI-Inhalte werden?

Nein, nicht für ein rein von der KI erstelltes Bild. Es ist eine persönlich geistige Schöpfung notwendig, um einen Inhalt urheberrechtlich zu schützen. Demzufolge müssen Sie einen kreativen Beitrag zum Endergebnis leisten, um Urheber zu sein. Angenommen, man verändert die Bildelemente, die Farben oder ergänzt das Bild um neue Elemente, dann wären Sie Urheber. Anders sieht es hingegen aus, wenn man sich Texte erstellen lässt und den Text nur marginal umschreibt. Sollten Sie KI-Content ändern, notieren Sie ihre Modifikationen bestenfalls. In der Regel gilt: Je mehr man den KI-Inhalt verändert, desto wahrscheinlicher ist man auch der Urheber. Trotzdem gibt es keine Rechtsprechung, welche das Urheberrecht für KI-Bilder regelt.

Rechtliche Folgen für die Nutzung von KI-generierten Bildern

Dies sind erstmal gute Nachrichten, denn Sie können die KI-Bilder nutzen und müssen keine Lizenzgebühren zahlen, trotzdem gibt es Rechtsrisiken. Sie haften für jedes KI-Bild, das Sie nutzen. In diesem Fall kann es passieren, dass Sie beim Verstoß gegen Persönlichkeits- oder Gleichbehandlungsgesetze haften, wenn die Inhalte nicht rechtskonform sind. Ferner besteht das Risiko einer Urheberrechtsverletzung, wenn die Bilder einem geschützten Werk zu sehr ähneln. Dies kann bei einem Kunstwerk, aber auch bei einem Firmenlogo geschehen. Schlimmstenfalls sorgt dies für eine Abmahnung und Schadensersatzforderungen. Daher sollten Sie die Bilder im DPMAregister prüfen und die Google-Rückwärtssuche für Bilder nutzen.

Muss man im Geschäftsbereich angeben, dass man KI nutzt?

Wer geschäftlich mit KI-Bildern arbeitet, sollte besonders vorsichtig sein. Es ist zwar nicht rechtlich verboten, die KI für verschiedene Inhalte zu nutzen, dennoch kann es problematisch werden. Aktuell gibt es keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass Sie Ihren Geschäftspartner über die Nutzung von KI in Kenntnis setzen müssen. Zukünftig wird dies aber durch die sogenannte Transparenzpflicht der KI-Tools durch ein Wasserzeichen erkennbar sein.

Wer hingegen seinem Vertragspartner Nutzungsrechte an geistigem Eigentum einräumt, aber die Inhalte mit KI erstellt hat, begeht einen Vertragsbruch. Denn bei KI-generierten Inhalten können Sie keine Nutzungs- und Urheberrechte übertragen, da keine entstanden sind. Möchte man dennoch KI-Inhalte nutzen, sollte man dies vertraglich genau regeln.

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

Aktuell besteht noch keine Verpflichtung, KI-Inhalte zu kennzeichnen. Allerdings ist dies in der Diskussion und soll mit der KI-Verordnung realisiert werden. Diese sieht vor, dass KI-generierte Inhalte durch eine Kennzeichnung erkennbar sind. Jedoch müssen Sie die Inhalte nur dann kennzeichnen, wenn es Deep Fakes oder Texte des öffentlichen Interesses sind. Auf Social Media (Facebook, TikTok, YouTube) müssen die Inhalte bereits jetzt deutlich erkennbar sein.

4 Tipps zur Nutzung von KI-Bildern 

  1. Falls möglich, verzichten Sie auf die Nutzung von KI-generierten Bildern oder nutzen Sie diese nur als Inspiration.
  2. Generieren Sie KI-Bilder, dann sollten Sie diese ohne Menschen erstellen. Denn das Risiko ist zu groß, dass die abgebildeten Personen echten Menschen ähneln.
  3. Für die eigene Marke sind menschliche Designer und Fotografen besser, da hier die Exklusivität wichtig ist.
  4. Achten Sie unbedingt auf die Nutzungsbedingungen der KI-Generatoren. Lesen Sie sich die Lizenzen und Rechte durch.

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