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Abschaltung der OS-Plattform zum 20.07.2025 – Was Unternehmen jetzt tun müssen

  • Oliver Lindner / Gründer und Geschäftsführer


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Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Plattform aufgrund mangelnder Nutzung abzuschaffen. Was bedeutet das für Unternehmen, die bislang einen Hinweis auf die OS-Plattform auf ihrer Website führen mussten? In diesem Artikel erklären wir die Hintergründe, die rechtlichen Auswirkungen und was Website-Betreiber jetzt tun sollten.

1. Was ist die OS-Plattform?

Die OS-Plattform wurde von der Europäischen Kommission als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen geschaffen, um Streitigkeiten im Online-Handel außergerichtlich beizulegen. Sie sollte eine einfache und digitale Lösung zur Streitbeilegung bieten, insbesondere für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU. Die Idee war, eine unabhängige und transparente Möglichkeit zur Konfliktlösung zu schaffen, die den Verbraucherschutz stärkt und Unternehmen eine Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren bietet. Durch die Plattform konnten Verbraucher Beschwerde einreichen, die dann an eine zuständige Schlichtungsstelle weitergeleitet wurde. Diese hatte die Aufgabe, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden.

2. Warum wird die OS-Plattform abgeschaltet?

Die Entscheidung zur Abschaltung der OS-Plattform basiert auf folgenden Gründen:

  • Geringe Nutzung: Verbraucher und Unternehmen haben die Plattform kaum genutzt.
  • Alternative Lösungen: Viele Streitigkeiten werden direkt zwischen Händlern und Kunden oder über andere Schlichtungsstellen geklärt.
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der Aufwand zur Aufrechterhaltung der Plattform stand in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung.

Am 19. Dezember 2024 hat die EU die gesetzliche Grundlage zur Abschaltung beschlossen. Ab dem 20. Juli 2025 wird die Plattform nicht mehr erreichbar sein.

3. Welche Unternehmen waren betroffen?

Die Verpflichtung zur Nennung der OS-Plattform betraf alle Unternehmen innerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher verkaufen. Dies galt insbesondere für:

  • Online-Händler (z. B. E-Commerce-Shops, Marktplatzanbieter)
  • Dienstleistungsunternehmen mit Online-Angeboten (z. B. digitale Produkte, Streaming-Dienste, Coaching-Plattformen)
  • Reise- und Tourismusunternehmen, die Buchungen über das Internet anbieten
  • Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, die Online-Aufträge annehmen

Diese Unternehmen waren gesetzlich verpflichtet, in ihrem Impressum und gegebenenfalls in ihren AGB auf die OS-Plattform hinzuweisen.

4. Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?

Bisher waren Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen, verpflichtet, in ihrem Impressum und ggf. in den AGB auf die OS-Plattform zu verweisen. Üblicherweise lautete der Hinweis:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.“

Da die Plattform nach dem 20.07.2025 nicht mehr existiert, ist es erforderlich, diesen Hinweis zu entfernen. Ein Verweis auf eine nicht existierende Plattform könnte als irreführend angesehen werden und unter Umständen rechtliche Probleme nach sich ziehen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nicht-Entfernung

Unternehmen, die den Hinweis auf die OS-Plattform nicht fristgerecht entfernen, könnten rechtliche Risiken eingehen. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände sind nicht auszuschließen, da eine fehlerhafte Angabe als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden könnte. Zudem könnten Datenschutzbehörden oder Verbraucherschutzorganisationen auf die unvollständige oder fehlerhafte Darstellung aufmerksam werden und Maßnahmen ergreifen.

Achtung bei bestehender Unterlassungserklärung!

Falls bereits in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung zu den Informationspflichten nach der ODR-VO zur OS-Plattform abgegeben wurde, ist besondere Vorsicht geboten.

Vor der Entfernung dieser Informationen sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine Kündigung der Unterlassungserklärung aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 20.07.2025 erforderlich ist.

Andernfalls könnte weiterhin eine Verpflichtung bestehen, sodass eine Vertragsstrafe droht – unabhängig davon, dass die gesetzliche Informationspflicht ab diesem Datum entfällt.

Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollte eine rechtliche Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen.

5. Was sollten Website-Betreiber jetzt tun?

Um sicherzustellen, dass Ihre Website den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie folgende Schritte durchführen:

1. Impressum & AGB prüfen

  • Suchen Sie nach dem Hinweis auf die OS-Plattform.
  • Falls vorhanden, löschen Sie die entsprechende Passage.

2. Weitere betroffene Seiten prüfen

  • Falls die OS-Plattform in anderen Bereichen der Website oder in E-Mail-Vorlagen erwähnt wird, sollte auch dort eine Anpassung erfolgen.

3. Deadline beachten

Wir empfehlen, die Anpassungen bis spätestens 20. März 2025 durchzuführen. So vermeiden Sie mögliche rechtliche Risiken oder Abmahnungen.

4. Alternative Streitbeilegungsverfahren

Auch wenn die OS-Plattform abgeschafft wird, gibt es weiterhin alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung. In vielen Ländern existieren nationale Schlichtungsstellen oder branchenspezifische Mediationsdienste, die als Alternative dienen können. Unternehmen sollten prüfen, ob eine solche Stelle für ihre Branche infrage kommt und gegebenenfalls darauf verweisen.

6. Fazit

Die OS-Plattform wird zum 20.07.2025 abgeschaltet, da sie kaum genutzt wurde. Unternehmen sollten spätestens bis März 2025 alle Verweise auf die Plattform von ihrer Website entfernen. Dies betrifft insbesondere das Impressum und die AGB. Wer unsicher ist, ob seine Website betroffen ist, dem steht die SEO-Küche mit passenden Informationen und der richtigen Umsetzung zur Seite.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Website rechtlich aktuell bleibt? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung!

Kommentare

Andere sagen erst ab 20.7 kann der Verweis entfernt werden. Ja was denn nun?

Die Verordnung, die eine Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) vorschreibt, tritt erst am 20. Juli außer Kraft. Allerdings war die OS-Plattform nur bis zum 19. März nutzbar, sodass danach keine Meldungen mehr möglich sind. Eine Verlinkung auf die OS-Plattform hat daher keinen praktischen Nutzen mehr, da sie keine Funktion mehr erfüllt und für Kundinnen und Kunden ins Leere führt. Diese Information dient ausschließlich zur Orientierung und stellt keine rechtliche Beratung dar.


Hast du eine Frage oder Meinung zum Artikel? Schreib uns gerne etwas in die Kommentare.

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