Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website rechtssicher, benutzerfreundlich und zukunftsfähig umzubauen.
Dabei berücksichtigen wir sowohl technische als auch gestalterische Anforderungen, um Ihre Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen, unabhängig von Einschränkungen oder genutzten Endgeräten.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Webentwicklung und im Bereich digitaler Barrierefreiheit, für eine inklusive Online-Präsenz, die überzeugt.
Mit dem kostenlosen BFSG-Check, erhalten Sie in wenigen Schritten eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen bzw. Ihre digitale Anwendung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.
Das BFSG verpflichtet bestimmte Anbieter dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen, darunter Websites, Onlineshops und mobile Anwendungen, barrierefrei zu gestalten. Der Check hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert herauszufinden, ob Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte ggf. sinnvoll sind.
Beantworten Sie die folgenden acht Fragen, um herauszufinden, ob Ihre Website vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen ist.
Die bereitgestellten Ergebnisse dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Checks getroffen werden.
Das Gesetz betrifft zahlreiche Branchen und digitale Angebote, u. a.:
Banken und Finanzdienstleister – z. B. Online-Banking
Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) – z. B. Fahrplanauskünfte, Ticket-Apps
E-Commerce / Online-Shops – z. B. Buchungssysteme, Verkaufsplattformen
Telekommunikation – z. B. Kundenportale, Vertragsabschlüsse online
Versicherungen – z. B. digitale Versicherungsabschlüsse, Schadenmeldung
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen, die keine öffentlichen Dienstleistungen erbringen, einen sehr geringen Jahresumsatz haben und keine kommerziellen Inhalte bereitstellen, sind von der Regelung ausgenommen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.
Das BFSG fördert die digitale Teilhabe und stellt sicher, dass Websites und mobile Anwendungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich sind. Es geht dabei nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern auch um soziale Verantwortung und eine bessere Nutzererfahrung für alle.
Bei Nichteinhaltung drohen ernsthafte Konsequenzen, darunter:
Abmahnungen
Vertriebsverbote
Bußgelder von bis zu 100.000 €
Barrierefreiheit ist somit nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein wirtschaftlicher und ethischer Erfolgsfaktor.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Software für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – bedienbar und verständlich sind. Das umfasst:
Technische Maßnahmen: Kompatibilität mit Screenreadern und assistierenden Technologien
Visuelle Anpassungen: Gute Kontraste, anpassbare Schriftgrößen und klare Layouts
Bedienbarkeit: Nutzung ohne Maus (z. B. nur per Tastatur möglich)
Verständlichkeit: Klare Sprache, ggf. in Leichter Sprache
Auditive Unterstützung: Untertitel oder Transkripte für Videos und Audioinhalte
Die Kosten für die Prüfung einer barrierefreien Website oder eines Onlineshops richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Projekts. Entscheidend ist dabei insbesondere, wie viele einzelne Seiten, Funktionen und Seitentypen analysiert werden müssen. Je größer und vielseitiger die Website oder der Shop aufgebaut ist, desto aufwändiger gestaltet sich die Prüfung und entsprechend höher können die Kosten ausfallen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und einer benutzerfreundlichen, barrierefreien Gestaltung Ihrer Website. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie unverbindlich! Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Barrierefreiheitsprüfung vom Umfang und der Komplexität Ihrer Website oder Ihres Onlineshops abhängen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.