Skip to main content

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ist Ihre Website bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Seit dem 28. Juni 2025 und damit seit , gelten neue gesetzliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit, auch für Websites vieler Unternehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich individuell beraten, damit Ihr digitaler Auftritt den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes entspricht und Sie zukunftssicher aufgestellt sind. Jetzt informieren und rechtzeitig vorbereitet sein!

Barrierefrei in die digitale Zukunft – wir gestalten Ihre Website barrierefrei


Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website rechtssicher, benutzerfreundlich und zukunftsfähig umzubauen.

Dabei berücksichtigen wir sowohl technische als auch gestalterische Anforderungen, um Ihre Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen, unabhängig von Einschränkungen oder genutzten Endgeräten.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Webentwicklung und im Bereich digitaler Barrierefreiheit, für eine inklusive Online-Präsenz, die überzeugt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Check

Selbstprüfung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz


Mit dem kostenlosen BFSG-Check, erhalten Sie in wenigen Schritten eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen bzw. Ihre digitale Anwendung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.

Das BFSG verpflichtet bestimmte Anbieter dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen, darunter Websites, Onlineshops und mobile Anwendungen, barrierefrei zu gestalten. Der Check hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert herauszufinden, ob Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte ggf. sinnvoll sind.

BFSG‑Check

Beantworten Sie die folgenden acht Fragen, um herauszufinden, ob Ihre Website vom Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) betroffen ist.

1. Ist die Website für Endverbraucher*innen (B2C) gedacht?


2. Hat das Unternehmen mehr als 9 Mitarbeitende?


3. Liegt der Jahresumsatz des Unternehmens über 2 Millionen €?


4. Erfüllt die Website eine öffentlich zugängliche Dienstleistungsfunktion?


5. Bietet die Website Dienste in den Bereichen Transport, Telekommunikation, Banken oder E‑Commerce an?


6. Handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung?


7. Ist die Website für den Abschluss von Verträgen oder Buchungen gedacht?


8. Bietet das Unternehmen Dienstleistungen in der EU an, obwohl es seinen Sitz außerhalb der EU hat?


Die bereitgestellten Ergebnisse dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Checks getroffen werden.

FAQ – Barrierefreiheit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)


Das Gesetz betrifft zahlreiche Branchen und digitale Angebote, u. a.:

  • Banken und Finanzdienstleister – z. B. Online-Banking

  • Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) – z. B. Fahrplanauskünfte, Ticket-Apps

  • E-Commerce / Online-Shops – z. B. Buchungssysteme, Verkaufsplattformen

  • Telekommunikation – z. B. Kundenportale, Vertragsabschlüsse online

  • Versicherungen – z. B. digitale Versicherungsabschlüsse, Schadenmeldung

Ausnahmen:
Kleinstunternehmen, die keine öffentlichen Dienstleistungen erbringen, einen sehr geringen Jahresumsatz haben und keine kommerziellen Inhalte bereitstellen, sind von der Regelung ausgenommen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.

Das BFSG fördert die digitale Teilhabe und stellt sicher, dass Websites und mobile Anwendungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich sind. Es geht dabei nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern auch um soziale Verantwortung und eine bessere Nutzererfahrung für alle.

Bei Nichteinhaltung drohen ernsthafte Konsequenzen, darunter:

  • Abmahnungen

  • Vertriebsverbote

  • Bußgelder von bis zu 100.000 €

Barrierefreiheit ist somit nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein wirtschaftlicher und ethischer Erfolgsfaktor.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Software für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – bedienbar und verständlich sind. Das umfasst:

  • Technische Maßnahmen: Kompatibilität mit Screenreadern und assistierenden Technologien

  • Visuelle Anpassungen: Gute Kontraste, anpassbare Schriftgrößen und klare Layouts

  • Bedienbarkeit: Nutzung ohne Maus (z. B. nur per Tastatur möglich)

  • Verständlichkeit: Klare Sprache, ggf. in Leichter Sprache

  • Auditive Unterstützung: Untertitel oder Transkripte für Videos und Audioinhalte

Die Kosten für die Prüfung einer barrierefreien Website oder eines Onlineshops richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Projekts. Entscheidend ist dabei insbesondere, wie viele einzelne Seiten, Funktionen und Seitentypen analysiert werden müssen. Je größer und vielseitiger die Website oder der Shop aufgebaut ist, desto aufwändiger gestaltet sich die Prüfung und entsprechend höher können die Kosten ausfallen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Sie möchten Ihre Webseite barrierefrei gestalten?


Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und einer benutzerfreundlichen, barrierefreien Gestaltung Ihrer Website. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie unverbindlich! Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Barrierefreiheitsprüfung vom Umfang und der Komplexität Ihrer Website oder Ihres Onlineshops abhängen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.