Reinclusion Request
Reinclusion Request, der schwere Weg zurück in den Index
Der englische Begriff „Reinclusion Request“ ist als „Anfrage (Antrag, Bitte, Ersuchen) auf Wiederaufnahme“ ins Deutsche zu übersetzen. Als Begriff der Suchmaschinenoptimierung bedeutet es die Wiederaufnahme einer Webseite in den Datenbestand (Index) einer Suchmaschine. Eine Wiederaufnahme wird beantragt, wenn eine Webseite aus dem Datenbestand gelöscht wurde.
Es ist bekannt, dass die Suchmaschinen die Webseiten für Verstöße gegen ihre Richtlinien abstrafen. Bei kleineren Vergehen sind auch die Strafen kleiner, wie z.B. ein PageRank von Null. Dabei lässt sich ein PageRank nach dem entsprechenden Beheben der Fehler fast automatisch steigern, denn die Webseite wird bei den regelmäßigen Besuchen der Crawler erneut beurteilt und bewertet.
Die Maßnahme Löschung aus dem Index ist die höchste Strafe, die einer Webseite bzw. ihrem Betreiber passieren kann. Ganz anders ist auch der weite Weg, den der Betreiber einer ausgeschlossenen Webseite zu gehen hat. Automatisch kommt seine Seite nie in den Index zurück. Klar ist, dass als erstes die begangenen Verstöße und gemachte Fehler behoben werden müssen. Das können z.B. Spam, Brückenseiten, versteckte Links oder Texte, Cloaking, Weiterleitungen gewesen sein.
Ist alles berichtigt, muss die Suchmaschine extra kontaktiert werden, es ist besagter Antrag auf Wiederaufnahme (Reinclusion Request) zu stellen. Und zwar in der Förmlichkeit, die die jeweilige Suchmaschine dafür zur Verfügung stellt. Bei Google ist eine E-Mail mit Betreff „Reinclusion Request“ an den Webmaster zu senden. Ihm ist ehrlich und demütig alles zu beichten, was falsch war und nun berichtigt ist. Mogeln ist sinnlos, da die Webseite manuell geprüft wird. Bis zur Wiederaufnahme kann es extrem lange dauern, ein Rechtanspruch darauf besteht nicht.
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